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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt
1. die Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne ‑ Hauptsatzung – (Anlage 1).
2. dass die Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Zuschüsse für die Geschäftsführung (Entgeltgruppen 15, 11 und 8 der Entwicklungsstufen 6 TVöD) für die Dauer der laufenden Wahlzeit auf dem Stand vom 31.12.2009 festgeschrieben und nicht angepasst werden.
Abstimmungsergebnis:
dafür: |
17 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Anmerkung des Schriftführers:
Die im Beschluss genannte Anlage 1 (Entwurf der „Neunten Satzung zu Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne“) ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.