Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Umsetzung von Beschlüssen zum Haushaltssicherungskonzept 2010 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne 2. Änderung der Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder gem. § 56 Abs. 3 GO NRW  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 26.05.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2010/0275 Umsetzung von Beschlüssen zum Haushaltssicherungskonzept 2010
1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne
2. Änderung der Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder gem. § 56 Abs. 3 GO NRW
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Darnieder, MartinaAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt

1.     die Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne ‑ Hauptsatzung – (Anlage 1).

2.     dass die Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Zuschüsse für die Geschäftsführung (Entgeltgruppen 15, 11 und 8 der Entwicklungsstufen 6 TVöD) für die Dauer der laufenden Wahlzeit auf dem Stand vom 31.12.2009 festgeschrieben und nicht angepasst werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Die im Beschluss genannte Anlage 1 (Entwurf der „Neunten Satzung zu Änderung der Hauptsatzung der Stadt Herne“) ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.