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Beschluss |
Herr Oberbürgermeister Schiereck teilt mit, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Herne und Bochum im Bereich des Veterinärwesens durch die Stadt Herne zum 03.04.2011 gekündigt wurde. Seit dem 04.04.2011 übernimmt der Kreis Recklinghausen diese Aufgaben im Wege der Amtshilfe gegen Kostenerstattung. Bis zum 31.05.2011 soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Herne erarbeitet werden, in der die Kooperation geregelt wird.
Darüber hinaus wird derzeit noch geprüft, in wie weit in den kommenden Jahren eine interkommunale Zusammenarbeit möglich ist, die auch den Bereich der Lebensmittelüberwachung einschließt. Unverzichtbar aus Sicht der Stadt Herne ist es hierbei, sicherzustellen, dass die hohe Qualität im Bereich der Lebensmittelüberwachung gewährleistet bleibt.
Herr Stadtdirektor Bornfelder teilt mit, dass aufgrund von Presseveröffentlichungen die Frage des Hauptwohnsitzes von Frau Bürgermeisterin Jelveh in die öffentliche Diskussion geraten ist. Als Konsequenz hat der Fachbereich 22 (Wahlen) den Fachbereich 24 (Bürgerdienste) gebeten, eine melderechtliche Überprüfung vorzunehmen. Aufgrund einer Vorsprache von Frau Jelveh Anfang März 2011 beim FB 24 wurde nach den geltenden melderechtlichen Regelungen eine Überprüfung vorgenommen. Ergebnis dieser Überprüfung ist, dass der tatsächliche Wohnungsstatus den gemeldeten Verhältnissen entspricht und die Hauptwohnung von Frau Jelveh nach § 16 MeldeG NW in Herne ist.
Herr Stadtdirektor Bornfelder teilt in Sachen „Verfolgung der unerlaubten Vermittlung von Sportwetten“ mit, dass in einem Rechtsstreit zwischen der Stadtverwaltung Herne und einem Sportwettenanbieter am 06.04.2011 vor der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Das Verwaltungsgericht hat dargelegt, dass es vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung (Verneinung des Kohärenzkriteriums, d. h., keine bundeseinheitliche Handhabung des Spielrechts) die Untersagungsverfügung der Stadt Herne sowie die Zwangsgeldfestsetzung für nicht zulässig erachtet und diese somit aufhebt. Die Berufung wurde grundsätzlich zugelassen, da im Juli 2011 vergleichbare Fälle im Hauptsacheverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW verhandelt werden.
Herr Stadtdirektor Bornfelder teilt zur Erstellung eines „Public Corporate Governance Kodex“ mit, dass die Mitglieder des Rates der Stadt in der Sitzung am 06.07.2010 über die beabsichtigte Harmonierung des Handlungsrahmens zum Beteilungsmanagement sowie des vom Städtetag NRW empfohlenen Public Corporate Governance Kodex in ein Herner spezifisches Regelungswerk zur effektiven Steuerung der kommunalen Unternehmen sowie zur Schaffung von Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit informiert wurden. Der Kodex-Entwurf der Verwaltung sollte ursprünglich bis Ende 2010 dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Abstimmungsprozess dauert noch an, so dass von einer Entscheidung durch den Rat der Stadt über den Vorschlag der Verwaltung bzgl. des „Herner Public Corporate Governance Kodex“ nach der Sommerpause auszugehen ist.