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Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 13.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss

10

10.1              Herr Becker vom Fachbereich 53/Tiefbau und Verkehr nimmt Bezug auf die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 17. Februar 2011 – TOP 3 – Änderung der Vorfahrtsregelung an der Südstraße – gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Grüne-Fraktion vom 03.02.2011 und berichtet, dass die bisherige Prüfung und Abstimmung mit der Polizei ergeben hat, dass eine Änderung der Vorfahrt, als abknickende Vorfahrt, durch Veränderung der StVO Beschilderung nicht möglich ist.

 

Durch eine abknickende Vorfahrt soll nach § 8 StVO der Verkehrsstrom des natürlichen Straßenverlaufs vorfahrtberechtigt werden. Dieser Straßenverlauf muss in der Örtlichkeit für den Verkehrsteilnehmer deutlich erkennbar sein. Das bedeutet, dass Fahrzeuge sich im Vorfahrtsbereich jederzeit begegnen können.

 

Bevor umfangreiche Planungen für bauliche Veränderungen am Knoten Südstraße erarbeiten werden, sollen die Aussagen des noch in Auftrag zu gebenden Verkehrsgutachtens für das interkommunale Gewerbegebiet HER-BO43 abgewartet werden.

 

Der Zuwendungsbescheid auf Landesmittelförderung ist für Anfang 2012 in Aussicht gestellt, so dass dann das ergänzende Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben werden kann.

 

10.2              Herr Stadtrat Friedrichs teilt mit, dass die Stadt Herne vom Regionalverband Ruhr (RVR) gemäß § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz an der Regionalplan-Änderung Kraftwerksstandort Datteln beteiligt worden ist. Mit der 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, durch den RVR sollen die raumordnerischen Voraussetzungen für den zukünftigen Kraftwerksstandort Datteln IV und gleichzeitig für die Aufgabe und gewerbliche Nachnutzung des gegenwärtigen Kraftwerksstandortes Datteln I-III geschaffen werden. Die Planung hat aufgrund der erheblichen räumlichen Distanz zum Stadtgebiet keine direkten Auswirkungen auf das Gebiet der Stadt Herne, insofern sind durch die Stadt Herne keine Anregungen zur 7. Regionalplan-Änderung vorzubringen.

 

10.3           Lt. Herrn Stadtrat Friedrichs ist bezüglich des in Auftrag zu gebenden Verkehrsgutachtens für das interkommunale Gewerbegebiet HER-BO 43 in der 39. Kalenderwoche mit der Förderungsbewilligung zu rechnen.