|
Beschluss |
Sachverhalt:
Zum 01.07.2011 hat der Rat der Stadt Herne die „Neufassung der Satzung über Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Herne“ beschlossen - und zusammengefasst, eine neue Richtlinie und Handlungsmöglichkeiten gegen z.B. wildes Plakatieren geschaffen.
Davon erfasst werden nach dem Verständnis der CDU-Bezirksfraktion nicht nur u.a. gewerbliche und private Hinweisschilder, sondern auch Veranstaltungsschilder etc.
Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang gem. § 10 Abs. 1 i.V.m.
§ 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Herne, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 28. 09. 2011 folgende Anfrage auf die Tagesordnung zu setzen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen:
1. Wurden in Sodingen bereits diesbezüglich Maßnahmen nach der neuen Sondernutzungssatzung ergriffen?
2. Wenn ja, welche? Sofern nein, welche Maßnahmen sind wann geplant?
Herr Schulte-Halm antwortet wie folgt:
Am 01.07.2011 ist die neue Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Herne –Sondernutzungssatzung- in Kraft getreten.
Eine neue Richtlinie und Handlungsmöglichkeiten z.B. gegen das „wilde Plakatieren“ wurden mit dieser Satzung jedoch nicht geschaffen.
Die neue Satzung regelt mit dem § 3 den Umgang mit den „Privaten Hinweisschildern“.
In der neuen Sondernutzungssatzung wird die Genehmigung privater Hinweisbeschilderung restriktiv gehandhabt. Das hat zur Folge, dass die „alte private Hinweisbeschilderung“ zunächst entfernt werden muss, damit das neue Beschilderungskonzept –wie in der Sondernutzungssatzung festgelegt- umgesetzt werden kann.
Da zuerst die Hinweisbeschilderung an den Autobahnzufahrten neu geregelt werden muss, werden die Betriebe, die hier eine Beschilderung vorgenommen haben zuerst aufgefordert, die Schilder zu entfernen.
Dadurch sind die Betriebe, die in Sodingen private Hinweisschilder angebracht haben, zunächst noch nicht betroffen.
Die gewerbliche Plakatierung fällt nicht unter den Bereich der privaten Hinweisbeschilderung. Die Plakatierung wird weiterhin vom FB 44 für eine bestimmte Zeit unter Auflagen genehmigt. Das betrifft Plakate auf Veranstaltungen wie z.B. Trödelmärkte oder kulturelle Veranstaltungen sowie Wahlplakate.
Auf Nachfrage von Herrn Rickert erklärt Herr Schulte-Halm, dass der KOD zunächst eine Bestandsaufnahme machen wird, dafür wird ein Zeitraum von ca. 6 Wochen benötigt.