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Wortprotokoll Beschluss |
Jeder Bezirksverordnete erhält einmal pro Woche einen mehrere zehn Seiten umfassenden Pressespiegel der Stadt Herne zugesandt. Der Pressespiegel der Stadt Herne mag ein Statussymbol im Briefkasten sein.
Die Existenz eines Pressespiegels als solchem und die aktuelle Verfahrensweise sollten einmal grundsätzlich aus Kostengründen in Frage gestellt werden. Zumindest die Bezirksverordneten sind Entsandte von Parteiorganisationen, deren kommunalpolitische Arbeit bisher auch ohne diesen Pressespiegel funktioniert hat. Darüber hinaus stehen die wirklich "interessanten" Dinge mit Sicherheit nicht in dieser Veröffentlichung.
Auch in den Verwaltungen von freien
Wirtschaftsunternehmen ist der Pressespiegel eine "heilige
Kuh", die angesichts der
angespannten Kostensituation aber allmählich auch immer häufiger auf den
Prüfstand kommt und eingestellt oder auf elektronische Verteilung umgestellt
wird. Der Mensch sammelt gerne und heftet ab; jedoch wird bei einer Einstellung
dieses Services das Fehlen dann häufig gar nicht bemerkt.
Angesichts der kommunalen Finanzlage
wird bei emotionsloser Betrachtungsweise und nüchterner Abwägung zwischen
Kosten und wirklichem Nutzen ein erhebliches Kosteneinsparungspotenzial
gesehen!
Die FDP stellt folgende Fragen:
1. Wie hoch ist die Gesamtauflage des Pressespiegels im Jahr für die Bezirksvertretung?
- Wie hoch ist die Auflage einer
(Wochen-)Ausgabe für die Bezirksvertretung?
2. Wie viele Personen sind Empfänger dieses
Pressespiegels im Zusammenhang mit
der Arbeit der Bezirksvertretung
Eickel?
3. Welche Funktionsträger/Abteilungen sind
als Empfänger vorgesehen?
4. Wie hoch sind die Kosten für die
Erstellung des Pressespiegels pro Jahr?
(Material-, Arbeits- und Portokosten)
5. Wer stellt nach welchen Kriterien diesen
Pressespiegel zusammen?
6. Besteht die Möglichkeit, den Pressespiegel
auch als E-Mail zu verteilen?
(so entfallen wenigstens die
Materialkosten!)
7. Gibt es Erkenntnisse, von wie vielen
Empfängern dieser Pressespiegel überhaupt
ernsthaft genutzt wird?
8. Wie viele Empfänger leisten sich ein
Exemplar als persönlichen "Luxus", obwohl
ein Pressespiegel pro Abteilung/pro
Zimmer/pro Funktion o.ä. ausreichen würde?
Findet eine Regulierung zur Vermeidung einer
"Übernachfrage" zum Beispiel
auf dem Wege von
Kostenstellen-Belastungen o.ä. statt?
9. Besteht die Möglichkeit, sich aus dem
Verteiler des Pressespiegels streichen zu
lassen?
Um sich die Dimensionen vor Augen zu halten, wäre es hilfreich, wenn zu den einzelnen Fragen die entsprechenden Angaben für die Verwaltung insgesamt genannt werden könnten.
Der Verwaltung bereits im Voraus vielen Dank für die Bearbeitung.
Frau Daniel gibt folgende Antworten:
Der
Anfragesteller unterstellt in seinem Vorspann zum Fragenkatalog anderen
Mitgliedern der Bezirksvertretung, der Pressespiegel der Stadt Herne sei für
sie ein „Statussymbol im Briefkasten“. Dieser Unterstellung kann sich der
Fachbereich Presse und Kommunikation schon deshalb nicht anschließen, weil er
den Pressespiegel in einem Umschlag versendet.
Der
Fachbereich (früher das Presse- und Informationsamt) hat die Existenz des
Pressespiegels „als solchem“ samt der „Verfahrensweise“ seit seiner Einführung
im Jahre 1975 immer wieder in Frage gestellt, um erstens das angemessene
Verhältnis von Kosten und Nutzen zu beachten (Reduktion der Erscheinungsweise
von der werktäglichen, dann zweimal wöchentlich bis zur aktuell einmal
wöchentlichen, beidseitigen Papiernutzung für den Druck), und zweitens vor
allem „die wirklich interessanten Dinge“ zu veröffentlichen.
Zu den
allgemeinen Feststellungen des Anfragenden, der Pressespiegel sei „eine heilige
Kuh“, und „der Mensch“ sammle gerne, mag sich der Fachbereich mit Hinweis auf
kompetentere Institutionen nicht äußern.
Zu der
Feststellung des Fragestellers, „zumindest die Bezirksverordneten“ seien
Entsandte von Partei-Organisationen, „deren kommunalpolitische Arbeit bisher
auch ohne diesen Pressespiegel funktioniert hat“, verweist der Fachbereich
Presse und Kommunikation auf die einschlägigen Definitionen und Festlegungen
der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung. Im Übrigen haben die
Bezirksverordneten den Pressespiegel immer erhalten, also auch bisher.
Grundsätzlich teilt der Fachbereich die von den Bürgern dieser Stadt gewählten
Vertreter nicht in ein Zwei-Klassensystem ein. Bezirksverordnete haben das
gleiche Recht wie Stadtverordnete auf gewissenhafte Information als Basis für
ihre kommunalpolitische Arbeit.
Wer bei
„emotionsloser Betrachtungsweise ....... ein erhebliches Einsparungspotential“
sieht, geht aus der Einleitung von Herrn Steinharter zu seinem Fragenkatalog nicht
hervor.
zu den
Fragen im einzelnen:
1.
und 2.
Da das Jahr
rund 52 Wochen hat, beträgt die Jahresauflage für die Bezirksvertretung Eickel
52 mal 8, also 416 Exemplare. Das macht pro Woche nach Adam Riese 8 Exemplare.
3.
Abteilungen in den Bezirksvertretungen gibt es nicht. In den Bezirksvertretungen erhalten die Bezirksvorsteher, Fraktionssprecher und Einzelmitglieder den Pressespiegel.
4.
Die
Arbeitskosten sind nicht gesondert darstellbar; weil der Fachbereich auch ohne die
Herausgabe eines Pressespiegels gehalten wäre, ein Presseausschnittarchiv zu
führen. Die Material- und Portokosten für die Bezirksvertretung Eickel belaufen
sich auf rund 113,45 Euro pro Jahr. Eine Reduzierung der Portokosten ist schwer
zu erreichen, da in Herne, anders als in anderen Städten, die Ratsfraktionen
und Bezirksvertretungen ihre Geschäftsräume nicht im Rathaus haben. Ungefähr
17.000 Euro an Arbeitskosten und ca. 6.000 Euro Portokosten pro Jahr können
insgesamt veranschlagt werden.
5.
Der Fachbereich
stellt den Pressespiegel nach Kriterien zusammen, die geeignet sind,
Mitgliedern der kommunalen Vertretungskörperschaften die veröffentlichten
Informationen und Meinungen zur Verfügung zu stellen, die ihnen bei ihrer
Meinungsbildung und Entscheidungsfindung helfen können. Im Übrigen liegt die
letzte Entscheidung darüber, was im Pressespiegel erscheint (wie auch bei allen
anderen Entscheidungen), bei der Fachbereichsleitung.
6.
Die
elektronische Aussendung des Pressespiegels hat der Fachbereich immer wieder
überprüft. Nach der fachlichen Ansicht des Fachbereichs kann aber auch in
Zukunft der Versand auf Papier nicht entfallen, weil der Pressespiegel in der
herkömmlichen Erscheinungsweise der Mehrheit der Empfänger einen nützlicheren
Umgang damit erlaubt. Ein gemailter Pressespiegel müsste von jedem Einzelnen
auf eigene Kosten ausgedruckt werden. Insofern wird sich der Papierverbrauch
insgesamt kaum durch den zusätzlichen elektronischen Versand reduzieren.
7.
Grundsätzlich
geht der Fachbereich davon aus, dass von allen Empfängern Unterlagen und
Vorlagen der Verwaltung ernsthaft genutzt werden. Umfragen und Stichproben hier
wie in vergleichbaren Verwaltungen haben ergeben, dass die Empfänger bis auf
wenige Ausnahmen (die dann im Verteiler auch gestrichen wurden) den
Pressespiegel nicht nur lesen, sondern ihn für ihre kommunalpolitische- und
Verwaltungsarbeit auch nutzen und sehr schätzen.
8.
Der
Fachbereich Presse und Kommunikation stellt grundsätzlich keine Mutmaßungen an.
Schon gar nicht unterstellt er Rats- und Bezirksvertretungsmitgliedern ein
„Luxusgebaren“. Prinzipiell ist die Nachfrage nach dem Pressespiegel aber
deutlich höher als die Druckauflage. Rein sachlich handelt es sich bei
Kostenstellenbelastungen auch nur um Kostenverteilungen im selben Haushalt.
9.
Der Fachbereich streicht den Antragsteller gern aus dem Verteiler, sofern seine Frage darauf abzielt.