Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Waffen sind kein Spielzeug! - Anfrage der Stadtverordneten Schulte vom 07.05.2012 -  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 15.2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 22.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 17:06 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2012/0363 Waffen sind kein Spielzeug!
- Anfrage der Stadtverordneten Schulte vom 07.05.2012 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:SV Schulte
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen
Bearbeiter/-in: Weigel, Sigrid   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Besitz von Schusswaffen stellt immer ein besonderes Risiko dar

Der Besitz von Schusswaffen stellt immer ein besonderes Risiko dar. Vor allem in privaten Händen ist die Gefahr des Missbrauchs groß. Aufgrund verschiedener tragischer Ereignisse wurde das Waffengesetz in einigen Punkten verschärft und insbesondere die nötigen Kontrollen sollen verstärkt beziehungsweise überhaupt durchgeführt werden. Seit dem 25.07.2009 ist ein vom Bundestag geändertes Waffengesetz in Kraft getreten. Laut § 36 Abs. 3 des Waffengesetzes (WaffG) können die Waffenbehörden nun auch ohne begründete Zweifel die ordnungsgemäße Aufbewahrung von (Schuss-)Waffen und Munition kontrollieren. Zudem sind die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung von Personen nach § 4 Abs. 3 WaffG zu überprüfen.

Um Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer für den Personal- und Sachaufwand heranzuziehen, der durch die Kontrollen und andere Verwaltungsaufgaben in Verbindung mit dem Waffengesetz entsteht, haben manche Kommunen über die Einführung einer kommunalen Waffensteuer diskutiert, aber haben die Idee wieder verworfen. Stattdessen haben beispielsweise norddeutsche Bundesländer und auch zahlreiche Kommunen in Baden-Württemberg neue Gebührenregelungen mit erweiterten und angepassten Gebührensätzen geschaffen, da dieser Weg juristisch einfacher ist und kein Aufwand zur Erhebung einer neuen Steuer anfällt. Die in der Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) des Bundes festgesetzten Gebühren schaffen nämlich keinen ausreichend hohen Kostendeckungsgrad für die ohnehin große Verantwortung der Waffenbehörden und den weiter gestiegenen Aufwand. Das darf jedoch keinesfalls dazu führen, dass diese Kontrollen nicht mehr wie vorgesehen stattfinden.

Im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens und der Gewaltprävention sollte grundsätzlich die Zahl der Waffen reduziert werden. Daher muss neben einem verantwortungsvollen Umgang mit Waffen die Ordnungsmäßigkeit der Aufbewahrung der vorhandenen Waffen eingehalten und regelmäßig kontrolliert werden, damit sie nicht missbraucht werden. Darüber hinaus soll bei den Kontrollen und sonstigen Aufgaben durch den Waffenbesitz ein möglichst hoher Kostendeckungsgrad erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

1.      Auf wie viele Personen bzw. auf welche Personengruppen nach dem Waffengesetz sind in Herne die erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und verbotene Waffen verteilt?

2.      Wie viele Waffen befinden sich in privatem Besitz?

3.      Wie viele Waffenbesitzkarten und kleine Waffenscheine werden jährlich in Herne ausgestellt und wie viele Ein- oder Austragungen von Waffen in das bzw. aus dem Melderegister gibt es?

4.      Ist aus den letzten Jahren eine Entwicklung zu mehr oder weniger Waffen erkennbar?

5.      Wie oft hat die Waffenbehörde in Herne begründete oder verdachtsunabhängige Waffenkontrollen durchgeführt (bitte einzeln aufführen)? Haben diese zu Beanstandungen geführt?

6.      Wem obliegen in Herne diese Kontrollen und wie viel Personal steht der Waffenbehörde dafür zur Verfügung?

7.      Wie ist die Gebührenregelung in Herne für die Kontrollen und Verwaltungsaufgaben in Verbindung mit dem Waffengesetz? Geht diese über die WaffKostV hinaus?

8.      Werden für Kontrollen Gebühren erhoben und wie hoch sind diese gegebenenfalls? Wie hoch ist in diesem Fall der Kostendeckungsgrad?

 

Die Anfrage wird von Herrn Stadtdirektor Bornfelder beantwortet:

 

Nach § 44 Waffengesetz übermittelt die für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zuständige Behörde der für den Antragsteller zuständigen Meldebehörde die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis. Sie unterrichtet ferner diese Behörde, wenn eine Person über keine waffenrechtliche Erlaubnis mehr verfügt. Zu der vorliegenden Anfrage kann daher lediglich die Zahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse genannt werden - die Zahl der Eintragungen im Melderegister beträgt 2.087 (Stand: 21.05.2012).

Die weiteren Fragen können nur durch die Polizeibehörde als Waffenerlaubnisbehörde,  ggf. im Polizeibeirat, beantwortet werden.