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Beschluss |
Die Fragen beantwortet Herr Lieder vom Fachbereich 53/Tiefbau und Verkehr folgendermaßen:
Frage 1:
Sind der Verwaltung diese Bauprodukte bekannt?
Antwort:
Der Einsatz von photokatalytischen Belägen/Beschichtungen ist grundsätzlich in vielen Anwendungsbereichen möglich. So z.B. auch auf Dachflächen, an Gebäudewänden, Lärschutzwänden und –wällen, auf Pflaster- und evtl. sogar auch auf Asphaltbelägen. Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass durch den Einsatz einer solchen Beschichtung die Lebens- oder Nutzungsdauer der ursprünglichen Oberfläche negativ beeinflusst wird.
Frage 2:
Hält die Verwaltung den Verbau dieser Produkte für sinnvoll?
Antwort:
Die tatsächliche Effektivität solcher Beläge ist derzeit noch nicht im großen Maßstab nachgewiesen worden. Entsprechende Versuche und Studien laufen bereits. Speziell für Straßenbeläge führt die BAST (Bundesanstalt für Straßenwesen) derzeit entsprechende Untersuchungen durch.
Die Prüfung/Untersuchung von photokatalytischen Belägen ist bereits im Luftreinhalteplan (unter Punkt „Herne 6“) vorgesehen. Eine Empfehlung des Landesumweltamtes zum Einsatz derartiger Beläge gibt es aufgrund noch laufenden Untersuchungen jedoch noch nicht.
Frage 3:
Gibt es Informationen hinsichtlich der Preisunterschiede beim Verbau dieser Materialien?
Antwort:
· Die Kosten für photokatalytisch beschichtete Pflasterbeläge liegen bei ca. 10,-€ pro qm – unabhängig von der Qualität des Ausgangsbaustoffes. Das in Herne eingesetzte Standardpflaster für Gehwege kostet ohne diese Beschichtung ca. 9,-€ pro qm – der Preis für das Material würde sich also verdoppeln. Bei höherwertigen Materialien (z.B. in repräsentativen Bereichen) ist die Preissteigerung prozentual natürlich geringer.
· Der Einsatz photokatalytischer Asphaltbeläge kann derzeit weder von der technischen Machbarkeit her noch in Hinblick auf die Kosten beurteilt werden.
· Der FB Tiefbau und Verkehr empfiehlt in Anbetracht der Kosten und noch offenen Fragen zur Wirkung von photokatalytischen Belägen, derzeit noch auf deren Einsatz zu verzichten. Grundsätzlich hat der FB 53 jedoch keine Bedenken gegen deren Einsatz.
Des Weiteren erläutert Herr Lieder, dass der Einsatz photokatalytischer Asphaltbeläge derzeit weder von der technischen Machbarkeit her noch in Hinblick auf die Kosten beurteilt werden kann.