|
Wortprotokoll Beschluss |
Nachfolgender Bericht wurde mündlich zur Kenntnis gegeben:
Mit Beschluss vom 20. September 2012 beauftragte die Bezirksvertretung Herne Mitte die Verwaltung, die Sportangebote im Stadtgarten, unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung
durch den Sportausschuss, durch einen Trimm-dich-Pfad und einen zweiten Basketballkorb zu erweitern.
Die Verwaltung hat die Planungen aufgenommen. Erste Gespräche zwischen den Bereichen haben stattgefunden.
a) Trimm-dich-Pfad
Der zuständige Verwaltungsbereich wurde gebeten eine Ausschreibung der Trimm-Pfad-Geräte vorzunehmen. Parallel wurde ein Mittelfreigabeantrag in Höhe von 31.000,00 € gestellt.
Eine Ausschreibung kann erst bei Vorliegen eines genehmigten Haushalts und einer entsprechenden Mittelfreigabe erfolgen. Zurzeit unterliegen alle Maßnahmen noch der vorläufigen Haushaltsführung des § 82 GO.
Die Rückantwort des zuständigen Bereiches weist daraufhin, dass in einem Planungsverfahren eine vorgeschriebene Planungsabfolge unbedingt einzuhalten ist. So gibt die Hauptsatzung der Stadt Herne in § 12 vor, dass bei einem Maßnahmenwert über 15.000,00 € die zuständige Bezirksvertretung einem Durchführungsbeschluss zustimmen muss.
Dieser muss nachfolgend dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt werden.
Darüber hinaus hat der Sportausschuss eine sportwissenschaftliche Begleitung durch die Abteilung Sportwissenschaften der Ruhr Universität Bochum gewünscht.
Die Begleitung erfolgt in der Regel seitens eines Studierenden im Rahmen einer Diplomarbeit. Eine entsprechende Person muss zunächst seitens der Ruhr Universität Bochum gefunden werden.
Aktuell finden weitere Abstimmungsgespräche statt. Parallel wurde Kontakt zur Ruhr Uni Bochum – Sportwissenschaften – aufgenommen. Diesbezüglich sind Details einer wissenschaftlichen Begleitung –Art, Umfang und Kosten – noch zu verhandeln.
b) Erweiterung der Basketballanlage
Diesbezüglich stehen weitere Gespräche über Art und Umfang der Erweiterung an. Die vorhandene Basketballanlage wurde seinerzeit durch den Fachbereich Stadtgrün geplant und realisiert.
Die unter Punkt a) genannten planungsrechtlichen Voraussetzungen sind auch hier anzuwenden.
Fazit:
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des § 82 GO und der Ausschreibungs- bzw. Planungsvorgaben ist ein Erwerb der Trimm-Pfad-Geräte im Jahr 2012 nicht möglich.
Anmerkung des Schriftführers:
Im Anschluss an den Bericht fand eine Berichtigung statt. Denn lt. Mitteilung ist den Fraktionen im Rat um 15:08 Uhr bekannt gegeben worden, dass der Haushalt 2012 von der Bezirksregierung Arnsberg heute genehmigt wurde. Womit sich für diese Maßnahme eventuell neue Voraussetzungen ergeben könnten