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Auszug - Organisatorische Entwicklung des Bereichs Krankentransporte in Herne bezogen auf die zu erwartende Änderung des Rettungsdienstgesetzes / Ausschreibung des Krankentransportes - Bericht und Diskussion  

des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2012/0733 Organisatorische Entwicklung des Bereichs Krankentransporte in Herne bezogen auf die zu erwartende Änderung des Rettungsdienstgesetzes / Ausschreibung des Krankentransportes - Bericht und Diskussion
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorschlag TOP - SPD
Verfasser:SPD-Fraktion
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss

Nachdem TOP 7, TOP 8 und TOP 9 nochmals von Herrn StV Okoniewski erläutert werden, gibt Herr Hoppe (Feuerwehr Herne) wie folgt zu den Fragestellungen einen entsprechenden Bericht ab:

Nachdem TOP 7, TOP 8 und TOP 9 nochmals von Herrn StV Okoniewski erläutert werden, gibt Herr Hoppe (Feuerwehr Herne) wie folgt zu den Fragestellungen einen entsprechenden Bericht ab:

 

Als für die Stadt Herne in Betracht kommende Alternativen zur zukünftigen Organisation der Besetzung des RTW/KTW 24 im 24-Stunden-Dienst unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und fachlicher Gesichtspunkte haben sich hierbei schnell die Durchführung des Krankentransports in reiner Form kommunaler Selbstverwaltung (Bereich RTW/KTW 24) sowie die teilweise Beauftragung Dritter mit der Durchführung entsprechender Leistungen im Wege des Vergabeverfahrens herauskristalliert.

 

Aktuell wird aus mitunter personalorganiatorischen Erwägungen die zweite Alternative, d. h. die partielle Vergabe von Krankentransportleistungen, für den Bereich der Tages KTW präveriert.

 

Für die Besetzung des RTW/KTW 24 wird weiterhin die Rekommunalisierung durch Beamte vertreten, da wie es sich bei der aktuellen Ausschreibung des Rettungsdienstes Gelsenkirchen wiederholt gezeigt hat wie komplex und unübersichtlich ein Ausschreibungsverfahren wird. Bereits im laufenden Verfahren mussten zusätzliche Anfragen gestellt werden, da die Ausführungen des Leistungsheftes für die Bieter zum großen Teil nicht klar definiert werden können.    

 

Im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens wird es weiterhin wie nachfolgend aufgeführt zu rechtlichen Problemen kommen.

 

Auswirkungen der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes NRW auf ein Vergabeverfahren bzw. ein im Wege des Vergabeverfahrens begründetes Vertragsverhältnis:

 

Die Landesregierung beabsichtigt beim Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes NRW einzubringen, dessen letztendliche inhaltliche Ausgestaltung sich bis zur Beschlussfassung des Landesparlaments über die Gesetzesänderung nicht vorhersehen lässt.

Um negative Auswirkungen der Gesetzesreform auf ein Vergabeverfahren bzw. ein Vertragsverhältnis zu vermeiden, müsste im Vorfeld geklärt werden welche Rechtsfolgen aus einer während eines Vergabeverfahrens bzw. während eines durch Vergabeverfahren begründeten Vertragsverhältnisses in Kraft tretende Gesetzesnovelle resultieren könnten und welche rechtlichen Schritte alsdann einzuleiten wären.

 

Eine aktuelle Aussage durch den Landtagsabgeordneten Herrn Vogt besagt, dass die Verabschiedung des RettG sich deutlich in das Jahr 2013 verschiebt.

 

Rechtliche und tatsächliche Gestaltung des Vertragsverhältnisses bei Berücksichtigung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes:

 

Die mit Wirkung seit dem 01.12.2011 in Kraft getretene Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dürfte nach Ansicht des FB 33 abhängig von der letztendlichen Gestaltung des Vertragsverhältnisses Auswirkungen auf die Bejahung bzw. Verneinung der Gesetzesanwendbarkeit haben. Sollte die gewählte Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitnehmerüberlassungspflicht unterfallen, wären hiermit nach meinem Kenntnisstand unterschiedliche Rechtfolgen, wie zum Beispiel der Umstand, dass eine Überlassung von Arbeitnehmern lediglich vorübergehend erfolgen darf, verbunden.

In diesem Zusammenhang muss ganz klar in Vorfeld geklärt sein, wie der Begriff „vorübergehend“ in diesem Sinne zu verstehen ist und inwieweit die im Gesetz geregelte zeitliche Beschränkung der Überlassung von Arbeitnehmern bei der Festlegung des Vergabezeitraums und der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu berücksichtigen sind.

 

Verankerung von wichtigen Aspekten der öffentlichen Auftragsvergabe im Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW):

 

Es ist davon auszugehen, dass das TVgG –NRW bei einer öffentlichen Auftragsvergabe zu berücksichtigen ist. Welche gesetzlich geregelten Aspekte für eine Auftragsvergabe durch die Stadt Herne von Relevanz sind, müssen in der Art dringend geklärt werden, welche konkretisierenden Rechtsverordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen für das Tariftreue- und Vergabegesetz bis dato erlassen wurden. Es ist unstrittig das die Stadt Herne dem Bieter/der Bieterin im Rahmen der Ausschreibung abverlangen wird, seinen Mitarbeitern/-innen (den Leiharbeitnehmern/-innen) den nach TVöD-V üblichen Lohn zu zahlen.

 

Befristung von Arbeitsverhältnissen:

 

Im Zuge der Rekommunalisierung des Krankentransportes im Kalenderjahr 2011 war der FB  zur Sicherstellung der Erfüllung seiner Aufgaben der Daseinsvorsorge gezwungen, für den Bereich des Krankentransportes mehrere Angestellte einzustellen. Da zum damaligen Zeitpunkt bereits das erneute Outsourcen von Teilen des Krankentransportes in Erwägung gezogen wurde, hat man sich aus unterschiedlichen Gründen dazu entschieden, die damals neu begründeten Arbeitsverhältnisse sachgrundlos zu befristen. Die meisten Befristungen enden zum 14.11.2012.

Da zu befürchten ist, dass ein Vergabeverfahren - auch wegen der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes NRW - nicht bis zum Ende der sachgrundlosen Befristungen abgeschlossen sein wird, soll die Besetzung der Funktionen des RTW/KTW 24 im Beamtenverhältnis vorangetrieben werden.

 

Zusammenfassung:

 

Es ist in der Verwaltung unstrittig das es nicht an den Haushaltsmitteln liegen wird, ob die Besetzung des RTW/KTW 24 durch Beamte/-innen oder durch Dritte erfolgen soll. Ob eine Ausschreibung bei allen aufgeführten Problemen zum Erfolg führt ist sehr kritisch:

 

Auswirkungen der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes NRW auf ein Vergabeverfahren bzw. ein im Wege des Vergabeverfahrens begründetes Vertragsverhältnis

 

Rechtliche und tatsächliche Gestaltung des Vertragsverhältnisses bei Berücksichtigung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

 

Verankerung von wichtigen Aspekten der öffentlichen Auftragsvergabe im Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW)

 

Dazu stellen sich noch weitere Punkte die berücksichtigt werden müssen:

·         Recht auf Teilnahme an Warnstreiks

·         Eventuell kompletter Personaltausch nach spätestens 2 Jahren (AÜG)

·         Kein taktisches und technisches Denken und Handel an gemeinsamen Einsatzstellen

 

Das entscheidende Problem wird die Personalrekrutierung sein. Folgende Lösungsansätze wären möglich:

 

Übernahme eines Teils des jetzt laufenden Ausbildungslehrganges zur Besetzung der notwendigen Stellen.

 

Es muss eine sehr kurzfristige Stellenausschreibung für die Gewinnung von fertig ausgebildeten Brandmeistern/-innen durchgeführt werden

 

Für die jetzt angestellten Rettungsassistenten/-innen wird ein Anfang 2013 ein Leistungstest, vergleichbar mit dem B I Auswahlverfahren, durchgeführt. Nach Ablauf der befristeten Verträge könnten dann die Teilnehmer/-innen in ein Beamtenverhältnis überführt und zu Brandmeistern/-innen ausgebildet werden. Ob dies so möglich ist, müsste durch den FB 12 geprüft werden. Zur Ergänzung des Personals während der Ausbildung könnten dann neue Angestellte eingestellt werden, die dann wiederum für einen Leistungstest zu Verfügung stünden. Es könnte somit eine dauerhafte Personalgewinnung aus den Reihen der Rettungsassistenten/-innen durchgeführt werden.     

 

Bei der Bündelung der drei Möglichkeiten sollte es machbar sein entsprechendes Personal ab Anfang November 2013 vorzuhalten.

 

Die Problematik zur zukünftigen Besetzung des RTW/KTW 24 stellt sich wie folgt dar.

 

Aufgrund rechtlicher Veränderungen im Jahr 2011 (Stichwort: AÜG -  Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), konnten die bis zum 30.11.2011 bestehenden Verträge über die Beteiligung des ASB sowie des DRK am Rettungsdienst Herne nicht fortgeführt werden. Eine Vergabe der durch die Hilfsorganisationen erbrachten Leistungen war nicht ohne die Durchführung einer EU-Ausschreibung und nicht kurzfristig möglich. Deshalb wurden Beschäftigte auf Zeitvertragsbasis eingestellt (Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie vom 28. Juni 2011).

 

Rettungsdienst/Krankentransport über 24 Std.

Da der Personalansatz nur schwer zu bestimmen war, wurden im Bereich des KTW/RTW 24  Synergieeffekte mit bereits vorhandenem Rettungsdienstpersonal genutzt. Dies ermöglichte eine effektive Besetzung der benötigten Funktionen.

 

Im Fachbereich 33 waren bereits 8 Rettungsassistenten/-innen (davon 4 mit unbefristeten Verträgen) als Reservekräfte für fehlende feuerwehrtechnische Beamte/-innen eingesetzt. Zu den bereits vorhandenen 8 Rettungsassistenten/-innen wurden 12 Weitere zur Besetzung der KTW/RTW Funktion eingestellt. Eine weitere Funktion (Desinfektionsassistent/-in), die Bestandteil des vom Rat der Stadt Herne 2011 verabschiedeten Rettungsdienstbedarfsplans ist, wurde durch die Einstellung eines weiteren Beschäftigten (Rettungsassistent) abgedeckt.

 

Alle Rettungsassistenten/-innen werden nach Entgeltgruppe 5 TVöD bezahlt.

 

Gemäß KGSt Gutachten (Stand 2011/12) über die Kosten eines Arbeitsplatzes im technischen Dienst entstehen Kosten in Höhe von:

 

13 x 42.200 € = 548.600 €/Jahr, zu 90 bis 95 % refinanziert aus den Rettungsdienstgebühren.

 

Die 13  Rettungsassistenten/-innen sind als Interimslösung zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zeitlich befristet beschäftigt bis 31.10.2013. Weit vor diesem Termin muss feststehen, ob die Leistung

 

1.      europaweit ausgeschrieben wird

oder

2.      die Aufgabe durch feuerwehrtechnische Beamte/-innen auf Dauer besetzt werden kann.

 

Anmerkungen zu 1.:

 

Eventuell kann die Leistung durch einen Dritten kostengünstiger erbracht werden. Allerdings darf dabei die Frage der Qualität und die Sicherstellung der Leistung nicht außer Acht gelassen werden. Fraglich ist auch, ob die Anbieterin/der Anbieter die Leistung in der Form erbringen kann, die zwingend benötigt wird. Es ist nicht nur die Grundleistung abzudecken, auch die Abdeckung der Spitzen- und Sonderbedarfe, zum Beispiel im Rahmen der Einbindung in Landeskonzepte zur Bewältigung von Großschadensereignissen oder zur Gewährleistung der Absicherung von Großveranstaltungen ist sicherzustellen. Diesbezüglich haben einige andere Kommunen bereits ungünstige Erfahrungen mit Ausschreibungen und daraus folgenden Klageverfahren gesammelt. Darüber hinaus wird die Erbringung von Dienstleistungen im kommunalen Bereich durch Dritte im politischen Bereich zunehmend kritisch betrachtet (Stichworte: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Novellierung des Rettungsdienstgesetzes NRW (RettG NRW), Tariftreueregelung und der Regelung des Betriebsübergangs gemäß BGB).

 

Einige Anmerkungen des Fachbereiches Recht zum Tariftreuegesetz:

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge muss sich ein Unternehmen dazu verpflichten, den eingesetzten Arbeitnehmern/-innen (Leiharbeitnehmern/-innen) die entsprechenden Mindestarbeitsbedingungen zu gewähren (Mindestlohn und Mindestarbeitsbedingungen, mindestens aber 8,62 €/Stunde - gibt es für die Branche keinen allgemeinverbindlichen Mindestlohn, sind ebenfalls mindestens 8,62 €/Stunde zu zahlen), bei Leiharbeitnehmern/-innen muss eine Verpflichtung vorliegen, dass diesem Personal der gleiche Lohn gezahlt wird, wie dem Stammpersonal eines Bieters/einer Bieterin (bei alleinigem Leihpersonal natürlich die Mindestlöhne), zuzüglich der sonstigen Arbeitsbedingungen, wie Beiträge zur Sozialversicherung etc.

 

Die Stadt Herne hätte danach dem Bieter/der Bieterin im Rahmen der Ausschreibung abzuverlangen, seinen Mitarbeitern/-innen (den Leiharbeitnehmern/-innen) den nach TVöD-V üblichen Lohn zu zahlen.

 

Es ist zu erwarten, dass ein Unternehmen bei gleicher Leistung ca. 10 – 15 %  über den Kosten der eigenen Leistungserbringung liegen wird. Welchen wirtschaftlichen Vorteil die Stadt Herne bei einer Ausschreibung hätte, ist fraglich.

 

Zusätzlich muss bei Tarifbeschäftigten berücksichtigt werden, dass diese bei Arbeitskämpfen nicht zur Verfügung stehen, da das Streikrecht in Anspruch genommen wird. Die Kompensation dieser zusätzlichen Aufgabe durch feuerwehrtechnische Beamte/-innen ist nicht möglich (aktuelle Situation in Herne am 07.03.2012, Tarifrunde ö D 2012).

 

Anmerkungen zu 2.:

 

Die Aufgabe der Notfallrettung ist das Abwenden von Lebensgefahr und schweren gesundheitlichen Schäden durch Notärzte/-innen, Rettungsassistenten/-innen sowie die Führung und Leitung der Maßnahmen durch Führungskräfte. Die Notfallrettung ist nicht disponierbar wie Transportleistungen im Dienstleistersektor, da das Ziel nicht die gleichmäßige Auslastung aller operativen Einheiten zur Maximierung der Wirtschaftlichkeit ist, sondern die Daseinsvorsorge für den Einzelnen. Hier zeigt sich schon die Schwierigkeit der Leistungsbeschreibung im Rahmen einer Ausschreibung.

 

Die Aufgabe des qualifizierten Krankentransportes ist die Beförderung von Kranken, die hrend des Transportes medizinischer Maßnahmen einschließlich der Überwachung bedürfen, jedoch nicht lebensgefährlich oder schwer gesundheitlich bedroht sind.

 

Der KTW/RTW 24 nimmt in Herne eine ganz besondere Stellung ein, da er sowohl im qualifizierten Krankentransport als auch mit steigender Tendenz, bedingt durch den Anstieg der allgemeinen Einsätze im Rettungsdienst, in der Notfallrettung eingesetzt wird. Besonders hervorzuheben sind hier die steigenden Verlegungstransportzahlen durch die Bildung von Klinik-Zentren. Der KTW/RTW 24 dient als Instrument zum Auffangen von Spitzenlasten in der Notfallrettung.

 

Zurzeit wird der KTW/RTW 24 mit angestellten Rettungsassistenten/-innen besetzt. Diese Mitarbeiter/-innen verfügen über keine feuerwehrtechnische Ausbildung und zum Teil nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis für alle in Herne vorgehaltenen Rettungswagen. Alle anderen Fahrzeuge des Regelrettungsdienstes werden ausschließlich mit Beamten/-innen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes besetzt.

 

Durch die Ausbildung zum/zur Rettungsassistenten/-in und Feuerwehrmann/-frau, kann die medizinische Rettung mit allen Bereichen der technischen Rettung: klassisch von Bränden über die technische Hilfe und die Unfallrettung bis hin zu Gefahrstoff-Einsätzen verzahnt werden. Eine lückenlose medizinische Versorgung der Patientin/des Patienten ist so in allen Phasen einer technischen Rettung möglich und auch im Gefahrenbereich einer Unglückstelle – selbst unter widrigsten Bedingungen, da der Umgang mit den besonderen Gefahren bei Unfällen, Einstürzen, Bränden und Gefahrstoff-Freisetzungen zu den immanenten Kompetenzen der Feuerwehrkräfte gehört.

 

Bei dem durch feuerwehrtechnische Beamte/-innen ausgeführtem kommunalen System können Synergieeffekte mit allen am Rettungsdienst beteiligten Kräften genutzt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst funktioniert problemlos, da jeder die Arbeit und Aufgaben des Anderen kennt. Je nach Einsatzentwicklung kann auf jede entstehende Situation angemessen reagiert werden.  Im Alltagsbetrieb hat sich der hohe Anteil an ausgebildeten Rettungsassistenten/-innen unter den feuerwehrtechnischen Beamten/-innen bewährt; Sonder- und Spitzenbedarf lässt sich aufgrund flexiblerer (arbeits-)rechtlicher Vorgaben einfacher abdecken.

 

Gemäß KGSt Gutachten (Stand 2011/12) über die Kosten eines Arbeitsplatzes im feuerwehrtechnischen Dienst entstehen Kosten in Höhe von:

 

12 x 48.000 € = 576.000 €/Jahr (Besoldungsgruppe A 7) für die Gewährleistung der geforderten Rettungsdienstfunktionen. Auch dieser Betrag kann zu 90 bis 95 % aus den Rettungsdienstgebühren erwirtschaftet werden.

 

Die Funktion des/der Desinfektionsassistenten/-tin kann im Beschäftigtenbereich angesiedelt bleiben und verursacht Kosten in Höhe von 42.200 €/Jahr. In Verbindung mit den 4 bereits unbefristet beschäftigten Rettungsassistenten/-innen kann hier die Personalreserve für Personalausfälle durch Schwangerschaften, Elternzeiten, Dauererkrankungen, Innendiensttauglichkeiten, Fortbildungsmaßnahmen etc. ergänzt werden.

 

Mit dieser Lösung erhält die Stadt Herne zur Erfüllung der gesetzlich geforderten Aufgaben einen flexibel einsetzbaren Mitarbeiter/-innenstamm.

 

Die Rekrutierung der Mitarbeiter/-innen wurde bereits durch die Erhöhung der Teilnehmerzahl des im November 2011 eingerichteten Grundausbildungslehrgangs vorbereitet. Die hier ausgebildeten feuerwehrtechnischen Beamten/-innen beenden den Lehrgang im Frühjahr 2013 und können somit die Aufgaben im November 2013 übernehmen. Auch hinsichtlich der demografischen Entwicklung (Anstieg der Altersstruktur und damit Anstieg der Notfallrettung) bei der Feuerwehr Herne ist diese Maßnahme sinnvoll.

 

Schlussbetrachtung:

 

Dazu sind hier noch mal die wichtigsten Punkte zur Beurteilung zusammengefasst:

 

1.      Bedingt durch die Personalfluktuation (Beendigung von Arbeitsverhältnissen mehrerer Mitarbeiter/-innen bzw. Rettungsassistenten/-innen) ist eine ständige Neueinweisung in den RD Herne erforderlich (Geräteeinweisung, Abläufe an den Rettungswachen, lokale Strukturen, interne und externe Konzepte, sonstige Besonderheiten etc.).

 

2.      Der Ausbildungs- und Qualitätsstandard ist geringer als bei eigener Ausbildung.

 

3.      Mitarbeiter/-innen suchen langfristige Lösungen, da ohne langfristige Bindung keine Identität mit dem Unternehmen gegeben ist.

 

4.      Instabiles System über max. 4 Jahre Dauer, dann ist eine Neuausschreibung erforderlich.

 

5.      Wirtschaftliche Aspekte spielen die Hauptrolle bei einer Vergabe und nicht die Daseinsfürsorge und Grundsicherung (Kopplung an den Brandschutzbedarfsplan).

 

6.      Aktuelles Thema Recht auf Teilnahme an Warnstreiks“ und der damit verbundene Arbeitsausfall der Teilnehmenden.

 

7.      Das angestellte Personal ist nicht auf allen vorhandenen „Einsatzmitteln einsetzbar, da z. B. die für die Mehrzweckrettungswagen notwendigen Fahrerlaubnisse nicht vorhanden sind.

 

8.      Personalflexibilität zwischen Rettungsdienst und Brandschutzdienst ist nicht vorhanden.

 

9.      Das taktische und technische Denken und Handeln an gemeinsamen Einsatzstellen ist nicht gegeben.

 

Bei der Entscheidungsfindung und Abwägung der Wirtschaftlichkeit darf nicht außer Acht gelassen werden, dass nach dem Rettungsdienstgesetz NRW die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Rettungsdienstes beim Träger (also der Stadt Herne) verbleibt. Die Erfordernisse der ordnungsgemäßen Sicherstellung der Daseinsvorsorge müssen dabei letztlich gegenüber der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen. Der Rettungsdienst muss bei den Berufsfeuerwehren bleiben.

 

Nach der Entscheidung durch den Verwaltungsvorstand ist nunmehr kurzfristig ein Informationsgespräch mit den örtlichen Krankenkassen (als „Kostenträger“) zu führen.


Die Einsatzentwicklung im Bereich Krankentransport, Rettungsdienst und Notarzteinsätze sind in der nachfolgenden Tabelle übersichtlich dargestellt. Die KTW Transportzahlen sind in 2011 zu den Jahren 2009 und 2010 wieder deutlich gestiegen. Auch die Rettungswagentransporte steigen stetig an. Im Bereich der Notarzteinsätze liegen die Einsätze nach dem leichten Anstieg im Jahre 2010 zu 2009 im Jahr 2011 wieder deutlich höher.

 

Einsatzentwicklung 2006 bis Sep. 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

KTW

RTW

NA-System

 

darin

 

 

 

 

 

 

Fremd-NA

RettHubS

 

 

 

 

 

 

 

 

2006

20.354

7.823

8.722

3.809

 

462

84

 

 

 

 

 

 

 

 

2007

20.980

7.062

9.647

4.271

 

707

99

 

 

 

 

 

 

 

 

2008

22.985

7.429

10.836

4.720

 

516

64

 

 

 

 

 

 

 

 

2009

23.239

6.954

10.996

5.289

 

467

49

 

 

 

 

 

 

 

 

2010

23.735

7.241

11.093

5.401

 

474

41

 

 

 

 

 

 

 

 

2011

24.961

7.945

11.631

5.385

 

472

31

 

 

 

 

 

 

 

 

Bis Sep. 2012

21.764

6.833

10.142

4.789

 

453

15

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Bereich der Transporte mit dem Krankentransportwagen ist ein deutlicher Anstieg bei den Infektionstransporten  gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen. Bereits bis September 2012 wurden 389 Transporte mehr als im Vorjahr geleistet.

 

Das bedeutet, dass die technische Vorhaltung an notwendigen Fahrzeugen bereits jetzt schon an ihre Grenze stößt. Durch die Desinfektionsmaßnahmen fallen je nach Art der Infektion längere Standzeiten an. Die Besatzungen können, da nur begrenzt Reservefahrzeuge vorgehalten werden, keine weiteren Transporte mehr durchführen. In der notwendigen Planung des Rettungsdienstbedarfsplanes ist gegebenenfalls ein weiteres Fahrzeug als technische Reserve einzubinden.

   

 

2006

2007

2008

2009

2010

2011

bis Sep. 2012

Infektionsfahrten

380

406

548

639

771

612

1001

MRSA Fahrten

322

298

384

464

558

429

558

    MRSA - Methicillin-resistente Staphylococcus aureus-Stämme

 

Nach Ergänzungen der Berichts von Herrn Hoppe durch Herrn Stadtrat Nowak werden in der anschließenden Diskussion Nachfragen des Herrn StV Banski, der Frau StV Müntefering, des Herrn StV Leichner, der Frau StV Szelag und des Herrn Sefz von Herrn Hoppe beantwortet.

 

Abschließend bedankt sich der Vorsitzende für die Ausführliche Berichterstattung zu den TOP 7, 8 und p bei Herrn Hoppe.