Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6, Zeppelinstraße, Stadtbezirk Eickel Beschluss zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 22.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2012/0807 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6, Zeppelinstraße, Stadtbezirk Eickel
Beschluss zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Sindram, Tel. 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Herr Michael Fallenstein von der Regionalleitung der Stiftung Bethel in Dortmund stellt das Projekt vor. Er geht auch auf den sozialpolitischen Hintergrund, die kirchenpolitische Situation und die geführten Gespräche – u. a. mit der Nachbarschaft und der Politik vor Ort – bezüglich einer guten Kooperation ein.

 

Von der CDU-Fraktion wird die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem Übersichtsplan fälschlicherweise der Stadtbezirk Sodingen statt Eickel genannt wird.

 

Beschluss:

 

1.             Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

 

die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6, Zeppelinstraße gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

2.             Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Hinweis der Schriftführung: Die Anlage 2 (Stadtbezirk EICKEL) ist dem Original der Niederschrift beigefügt und wurde auch im Allris-System eingegeben.