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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Muhss berichtet, dass die Verwaltung beabsichtigt, für die Hofanlage Waning eine Außenbereichssatzung zu erlassen. Er stellt die Hintergründe umfassend dar und geht auf folgende Aspekte ein:
• Lage des Hofs Waning
• Denkmalschutz
• Aktuelle Nutzung
• Planungsrecht
• Landschaftsplan
• Nutzungskonzepte
• Zielsetzung
• Außenbereichssatzung
Frau Holtwick teilt mit, dass sie in ihrer Eigenschaft als Ortslandwirtin von mehreren Landwirten auf die geplante Außenbereichssatzung angesprochen wurde, da es nicht nachvollziehbar sei, dass Herr Waning als Nicht-Landwirt bevorzugt werde. Auch andere Landwirte hätten existentielle Probleme und würden Baugenehmigungen abgelehnt bekommen.
Herr Muhss entgegnet, dass es in den vorliegenden Fall aufgrund der Denkmalschutzausweisungen zu erheblichen Nutzungseinschränkungen kommt, welche die wirtschaftliche Existenz des Eigentümers gefährden. Der Eigentümer erfüllt in vorbildlicher Weise die Denkmalauflagen und engagiert sich im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die Außenbereichssatzung macht die naturschutzrechtlichen Befreiungen nicht überflüssig, der betroffene Bereich bleibt Landschaftsschutzgebiet.
Beschluss: