Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 169 -Gustavstraße-Stadtbezirk Eickel Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 26.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:17 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2012/0818 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 169 -Gustavstraße-Stadtbezirk Eickel

Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Böhnke, Bianca
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

 

die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 169 Gustav-straßegemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die Planänderung und ergänzung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

14

dagegen:

--

Enthaltung:

--