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Auszug - Bebauungsplan Nr. 172, 1. Änderung - Burgstraße /Reichsstraße -, Stadtbezirk Eickel Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 07.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2013/0043 Bebauungsplan Nr. 172, 1. Änderung - Burgstraße /Reichsstraße -, Stadtbezirk Eickel
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Sindram, Tel. 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss

 

1.      nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf vom 14.01.2013 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 172, 1. Änderung Burgstraße / Reichsstraßeeinschließlich Begründung zustimmend zur Kenntnis.

 

2.              beschließt, den Entwurf vom 14.01.2013 einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a BauGB wird das Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mit Stimmenmehrheit

dafür:

11

dagegen:

1

Enthaltung:

0

 

Hinweis der Schriftführung: Die Anlage 1 ist dem Original der Niederschrift beigefügt.