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Auszug - Denkbares Neubaugebiet im Stadtgebiet Wanne zwischen der jetzigen Neubausiedlung Unser-Fritz/Kohlenlagerplatz und dem verbleibenden Wanit-Gelände - Anfrage des Bezirksverordneten Kern vom 07.01.2005 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 25.01.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2005/0071 Denkbares Neubaugebiet im Stadtgebiet Wanne zwischen der jetzigen Neubausiedlung Unser-Fritz/Kohlenlagerplatz und dem verbleibenden Wanit-Gelände
- Anfrage des Bezirksverordneten Kern vom 07.01.2005 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Volker Kern
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss

Es soll ein städtebaulicher Vertrag über das als Grüngürtel ausgewiesenen Gelände existieren

Es soll ein städtebaulicher Vertrag über das als Grüngürtel ausgewiesenen Gelände existieren.

 

Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.         Wie groß ist dieses Areal?

 

2.                  Ist es denkbar diesen Grüngürtel als preisgünstiges Bauland für kinderreiche

Familien freizugeben?

 

 

Herr Stadtrat Terhoeven gibt folgende Antworten:

 

Zu 1.:

Die Fläche ist ca. 5.600 qm groß.

 

Zu 2.:   .

Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht denkbar, diesen Grüngürtel als preisgünstiges Bauland für kinderreiche Familien freizugeben.

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 181 setzt diese  Fläche als “Öffentliche Grünfläche Parkanlage” / “Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft durch B.-Plan Nr. 181” (Wohnbebauung) fest.

                               Die Eigentümerin dieser Fläche, die Fa. AREAL / Mülheim, wurde Kraft Landschaftsgesetz NRW verpflichtet, die durch sie vorgenommenen Eingriffe (Wohnbebauung) in Natur und Landschaft auf (soweit möglich) eigenen Flächen im betroffenen Raum auszugleichen. Dieser gesetzgeberischen Verpflichtung ist die Fa. AREAL auf den hier betroffenen Flächen, entsprechend dem zum Bebauungsplan gehörigen landschaftspflegerischen Begleitplan, nachgekommen. Darüber hinaus liegt die Fläche zum überwiegenden Teil im Einwirkungsbereich einer 380 kV Freileitung der RWE Net, so dass eine (wohn-) bauliche Nutzung aus immissionschutzrechtlichen Gründen nicht in Frage kommt.

 

 

Herrn Kern merkt an, dass die Hochspannungsmasten verlegt werden könnten. Hierfür würden Kosten in Höhe von ca. 1 Million Euro anfallen.

 

Herr Terhoeven weist darauf hin, dass die Kosten für eine derartige Aktion wesentlich höher liegen, da in einem solchen Fall auch Stromausfallkosten berechnet werden. Dies ist im Zusammenhang mit dem Gelände Wanit bereits vor einiger Zeit ausgerechnet worden. Aus wirtschaftlichen Gründen macht eine solche Maßnahme daher keinen Sinn.