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Wortprotokoll Beschluss |
Es soll ein städtebaulicher Vertrag über das als Grüngürtel
ausgewiesenen Gelände existieren.
Ich bitte
die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie groß ist dieses Areal?
2.
Ist es
denkbar diesen Grüngürtel als preisgünstiges Bauland für kinderreiche
Familien freizugeben?
Herr
Stadtrat Terhoeven gibt folgende Antworten:
Zu 1.:
Die Fläche ist ca. 5.600 qm groß.
Zu 2.: .
Aus Sicht
der Verwaltung ist es nicht denkbar, diesen Grüngürtel als preisgünstiges
Bauland für kinderreiche Familien freizugeben.
Der
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 181 setzt diese Fläche als “Öffentliche Grünfläche Parkanlage” /
“Ausgleichsfläche für Eingriffe in Natur und Landschaft durch B.-Plan Nr. 181”
(Wohnbebauung) fest.
Die
Eigentümerin dieser Fläche, die Fa. AREAL / Mülheim, wurde Kraft
Landschaftsgesetz NRW verpflichtet, die durch sie vorgenommenen Eingriffe
(Wohnbebauung) in Natur und Landschaft auf (soweit möglich) eigenen Flächen im
betroffenen Raum auszugleichen. Dieser gesetzgeberischen Verpflichtung ist die
Fa. AREAL auf den hier betroffenen Flächen, entsprechend dem zum Bebauungsplan
gehörigen landschaftspflegerischen Begleitplan, nachgekommen. Darüber hinaus
liegt die Fläche zum überwiegenden Teil im Einwirkungsbereich einer 380 kV
Freileitung der RWE Net, so dass eine (wohn-) bauliche Nutzung aus
immissionschutzrechtlichen Gründen nicht in Frage kommt.
Herrn
Kern merkt an, dass die Hochspannungsmasten verlegt werden könnten. Hierfür
würden Kosten in Höhe von ca. 1 Million Euro anfallen.
Herr
Terhoeven weist darauf hin, dass die Kosten für eine derartige Aktion
wesentlich höher liegen, da in einem solchen Fall auch Stromausfallkosten berechnet
werden. Dies ist im Zusammenhang mit dem Gelände Wanit bereits vor einiger Zeit
ausgerechnet worden. Aus wirtschaftlichen Gründen macht eine solche Maßnahme
daher keinen Sinn.