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Beschluss |
Ohne Zweifel ist die Fortbildungsakademie Mont-Cenis ein städtebauliches Highlight Sodingens. Dennoch gibt es immer wieder Optimierungspotential und Änderungsbedarf an dem Gebäude und in seinem Umfeld. So hat man bei dem sogenannten „Akademiegarten“ nicht mehr den Eindruck, dass er aktuell noch so genutzt wird, wie es ursprünglich geplant war.
Wir bitten die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es bereits Überlegungen seitens der Verwaltung, den Akademiegarten in Zukunft in anderer Form zu nutzen bzw. attraktiver umzugestalten, bzw. falls ja: Wie sehen die Überlegungen aus?
2. Ist angedacht, die eingezäunten Bereiche wieder zu öffnen, oder hat sich die Einzäunung des Areals aus Sicht der Verwaltung bewährt?
Die Fragen werden von Herrn Tschöke wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Der Akademiegarten befindet sich auf dem Grundstück der Eigentümergemeinschaft AMC und fällt somit in die Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft. Eine Umgestaltung des Gartens hat somit im Sinne des landschaftsarchitektonischen Konzeptes der Akademie zu erfolgen.
Hierzu hat am 27.2.2013 hat ein Ortstermin mit Vertretern der FAH, des GMH und des Fachbereichs Stadtgrün stattgefunden, um die Möglichkeiten der weiteren Nutzung zu prüfen.
Als erstes Ergebnis wurden folgende Punkte festgehalten:
? Die Holzbohlen müssen vor neuer Nutzung erneuert oder ersetzt werden, da diese stark durchgefault sind. Fachbereich Stadtgrün prüft, ob Holzstege durch Magerrasen ersetzt werden kann.
? Sollte der Zaun entfernt werden, müssen die vorhandenen Sträucher so niedrig gehalten werden, dass keine geschützten Nischen entstehen, um Vandalismus keinen Vorschub zu geben. Gerade im Hinblick auf den benachbarten Spielplatz ist dies zwingend zu notwendig (Gefahr durch Glasscherben etc.)
? Maßnahmen können evtl. durch den RVR zum Teil gefördert werden. Der Fachbereich Stadtgrün wird dies prüfen.
? Die vorhandenen offenen Flächen könnten ggf. durch Sitzbänke etc. ergänzt werden. Da die Bodenqualität sehr gering ist, können nur Gräser und bestimmte Sträucher wachsen (aufgeschütteter Boden).
Zu Frage 2:
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht ist aufgrund der stark durchgefaulten Holzstege eine Einzäunung zur Zeit zwingend erforderlich.
Die Öffnung der eingezäunten Bereiche ist ein Aspekt, der im Rahmen der Erarbeitung des Umgestaltungskonzepts betrachtet wird. Da eine offene Gestaltung favorisiert wird, wird die Entfernung der Zäune in Erwägung gezogen.