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Ratsinformationssystem

Auszug - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch den Rechnungsprüfungsausschuss  

des Rechnungsprüfungsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 17.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2013/0146 Prüfung des Jahresabschlusses 2011 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Heßling - 2672
Federführend:FB 14 - Rechnungsprüfung Bearbeiter/-in: Kämper, Heike
 
Beschluss


Frau Heßling verweist auf den vorliegenden Bericht. Sie stellt den Ablauf dar, nach dem der Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und Anhang aufgestellt, bestätigt  und geprüft worden sei. Die Prüfung habe grundsätzlich zu keinen Einwendungen geführt. Die bei der Prüfung getroffenen Feststellungen seien mit dem Bereich Finanzen erörtert worden. Die schriftliche Dokumentation der Prüferinnen und Prüfer des Fachbereichs Rechnungsprüfung sei dem Finanzbereich zur weiteren Veranlassung zur Verfügung gestellt worden. Frau Heßling weist darauf hin, dass die Erledigung der noch zu veranlassenden Berichtigungen vom Fachbereich Finanzen der Rechnungsprüfung anzuzeigen sei. Im Detail erklärt Frau Heßling, dass der Jahresabschluss nebst Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen sowie den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspräche. Er vermittele unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Herne und stelle die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem durch den Fachbereich Rechnungsprüfung formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und empfiehlt dem Rat, den erstellten  Jahresabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2011 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) festzustellen. Der Bestätigungsvermerk ist als Anlage beigefügt.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür:                                           11

dagegen:                               0

Enthaltung:                               0