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Auszug - Bebauungsplan Nr. 172, 1. Änderung - Burgstraße /Reichsstraße -, Stadtbezirk Eickel Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Haupt- und Finanzausschuss
1. nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf vom 14.01.2013 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 172, 1. Änderung „Burgstraße / Reichsstraße“ einschließlich Begründung zustimmend zur Kenntnis.
2. beschließt, den Entwurf vom 14.01.2013 einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a BauGB wird das Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 18 |
dagegen: | 1 |
Enthaltung: | 0 |