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Auszug - Änderung Nr. 24 des Landschaftsplanes für den Bereich "Landschaftsschutzgebiet An der Linde" / Gewerkenstraße - Stadtbezirk Sodingen
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Buddemeier-Ennenbach schlägt vor, dem Beschlussvorschlag noch folgenden dritten Absatz anzufügen:
„Im außerplanerischen Bereich ist ein Ersatz oder eine Umwidmung (z. B. Gewerbe in Grün) als Ausgleich für die neu zu versiegelnde Fläche festzusetzen.“
Die Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 12 |
dagegen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |
Die Vorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Herne, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne beschließt:
- Die Planung für die 24. Änderung des Landschaftsplanes „Landschaftsschutzgebiet an der Linde“ / Gewerkenstraße – Stadtbezirk Sodingen wird als Entwurf einschließlich Begründung beschlossen.
Der Änderungsentwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1), der Festsetzungskarte (Anlage 2), den textlichen Darstellungen und Festsetzungen (Anlage 3) und der Begründung (Anlage 4, Teil A) einschließlich dem Umweltbericht (Anlage 4, Teil B).
- Die als Entwurf beschlossene Planung wird mit Begründung gemäß § 27c Landschaftsgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
- Im außerplanerischen Bereich ist ein Ersatz oder eine Umwidmung (z. B. Gewerbe in Grün) als Ausgleich für die neu zu versiegelnde Fläche festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 12 |
dagegen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |