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Auszug - Darlegung der Verwaltung und Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ; hier: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230, Freizeitbad Wananas, Stadtbezirk Wanne
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Koch erläutert das Verfahren bei einer Bürgerbeteiligung. Die Frist für Anregungen und Bedenken endet am Freitag, 31. Mai 2013.
Herr Menke erläutert das Erfordernis der Planung.
Herr Droste fragt nach, ob die alte Zufahrt auch weiterhin erhalten bleibt.
Herr Menke erklärt, dass die alte Zufahrt weiterhin erhalten bleibt, jedoch nicht für den zukünftigen Individual- bzw. Besucherverkehr. Diese dient zukünftig nur dem Zweck des Anlieferverkehrs und auch als Reisebuszufahrt.
Die zukünftige Erschließung für Besucher (Individualverkehr) soll von der Dorstener Straße aus erfolgen. Zu den dargestellten vier Erschließungsvarianten sind im Auftrag des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr (FB 53) noch zwei weitere hinzugekommen, die in die dargestellte Planung aus zeitlichen Gründen nicht mehr einfließen konnten. Die abschließende Beurteilung der untersuchten Varianten wird in Kürze durch den FB 53 vorgenommen. Dabei werden verkehrliche, umweltrelevante und finanzielle Aspekte berücksichtigt.