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Auszug - Einrichtung einer Querung für den KFZ-Verkehr im Bereich der Claudiusstraße / Parkstraße - Anfrage des Bezirksverordneten Purwin vom 29.04.2013 -
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | BVW_20130514_A1 zu TOP 10_Markierungs-und Beschilderungsplan (325 KB) | |||
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2 | öffentlich | BVW_20130514_A2 zu TOP 10_Querschnittansicht 1-1 (195 KB) | |||
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3 | öffentlich | BVW_20130514_A3 zu TOP 10_Querschnittansicht 2-2 (181 KB) |
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 05.07.2011 wurde der mündliche Bericht über die Querung für den KFZ-Verkehr im Bereich der Claudiusstraße / Parkstraße zur Kenntnis genommen. Es wurde eine Lösung vorgestellt, die eine hohe Anzahl an Beschilderung erforderte. In dieser Sitzung schlug die Verwaltung weiterhin eine Beschlussvorlage für die Bezirksvertretung vor.
„Da die Zuständigkeit für den Bereich Verkehrsaufsicht nun dem FB 44 zugeordnet wurde, wird es eine gemeinsame Vorlage der Fachbereiche 53 und 44 geben.“
Die SPD-Fraktion bittet daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen (ggfs. als Sachstandsbericht):
1. Ist die gemeinsame Vorlage der Fachbereiche 53 und 44 fertig?
2. Wurde geklärt, ob eine derartig hohe Anzahl an Beschilderung für die Querung notwendig ist?
3. Sind schon entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden?
Herr Sablinski beantwortet die Anfrage wie folgt:
In der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 18.11.2013 ist ein einstimmiger Beschluss zur Herstellung einer Querung der Hauptstraße im Bereich Claudiusstraße/Parkstraße gefasst worden. In der Sitzung der BV Wanne vom 5.7.2011 wurde die Anordnung der Verwaltung zur notwendigen Beschilderung und Markierung vorgestellt.
Eine weitere Vorlage wird seitens der Verwaltung nicht als notwendig erachtet, da bereits ein einstimmiger Beschluss in dieser Angelegenheit vorliegt. Die Beschilderung muss nach Abstimmung zwischen der Verwaltung sowie der Polizei Bochum ‑ Direktion Verkehr ‑ gemäß den Vorgaben der StVO wie am 5.7.2011 vorgestellt umgesetzt werden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer soweit wie möglich zu gewährleisten.
Aufgrund der verzögerten Haushaltsfreigabe im vergangenen Jahr war eine Umsetzung nicht möglich. Durch die frühzeitige Genehmigung des Haushalts 2013 ist eine Umsetzung in diesem Jahr vorgesehen.
Herr Koch bittet, den Plan der vorgesehenen Maßnahmen der Niederschrift als Anlage beizufügen.