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Auszug - Illegale Flächennutzung in Herne - Anfrage der FDP-Fraktion vom 21.06.2013 -  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8.2
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 02.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2013/0458 Illegale Flächennutzung in Herne
- Anfrage der FDP-Fraktion vom 21.06.2013 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage FDP
Verfasser:Thomas Bloch
Federführend:Gebäudemanagement Herne Beteiligt:FB 22 - Immobilien und Wahlen
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
 
Beschluss


Herr Stadtrat Friedrichs trägt die Anfragenbeantwortung der gmh vor:

 

Frage 1:

Gibt es Grundstücke, die sich im Besitz der Stadt Herne oder einer ihrer Beteiligungen befinden, die derzeit von Dritten ohne Nutzungs-, Miet-,  Pachtvertrag oder sonstiger Rechtsgrundlage genutzt werden? 

 

Antwort:

Städtische Grundstücke, welche ohne Rechtsgrundlage von Dritten genutzt werden, sind der Stadt nicht mehr bekannt.

In der Vergangenheit hat die Liegenschaftsverwaltung in Kooperation mit dem Gebäudemanagement in Fällen, bei denen städtischer Grundbesitz von Bürgern in den eigenen Vorgarten integriert wurde, diesen Bürgern das Land zum Kauf angeboten. In vielen Fällen wurde der Kauf abgelehnt. Allerdings konnten mit fast allen Beteiligten im Anschluss vom Gebäudemanagement Pachtverträge für „hausnahes Gartenland“ abgeschlossen werden. Ein Pächter hat im Nachhinein den Grundstücksanteil gekauft.

 

 

Frage 2:

Wie groß sind diese Grundstücke und wie hoch ist deren Verkehrswert?

 

Antwort:

Wie in 1. bereits beantwortet, sind derzeit keine entsprechend genutzten Grundstücke bekannt.

 

 

Frage 3:

Wird die illegale Nutzung geduldet? Wenn ja, warum?

 

Antwort:

Wie in 1. bereits beantwortet, sind derzeit keine entsprechend genutzten Grundstücke bekannt. Illegale Nutzungen werden nicht geduldet.

 

 

Frage 4:

Wurden Maßnahmen gegen die illegale Nutzung ergriffen? Wenn ja, welche?

 

Antwort:

Neben den Maßnahmen, wie bereits in 1. beantwortet, die mit der Liegenschaftsverwaltung abgestimmt sind, wird grundsätzlich vom Gebäudemanagement Herne nach Bekanntwerden einer illegalen Nutzung eines städtischen Grundstücks umgehend ein Ortstermin wahrgenommen. Je nach Nutzung und nach sich darstellender Situation werden z.B. KFZ-Kennzeichen zur Halterfeststellung notiert oder direkt der Fachbereich öffentliche Ordnung hinzugeholt. Sollten Personalien festgestellt werden können, wird eine Aufforderung zur Räumung des Grundstücks ausgesprochen/zugestellt. Teilweise werden nach Räumung eines Grundstücks bauliche Sperren verwendet, um eine Zuwegung und damit eine zukünftige illegale Nutzung zu unterbinden.