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Beschluss |
Herr Klonki erklärt, dass die Finanzierung der Kinderanwältin im Kinder- und Jugendförderplan geregelt ist; dieser ist bis Ende 2014 fortgeschrieben. Eine generelle Anpassung der Höhe der Zuschüsse für die Kinderanwältin kann erst mit der weiteren Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans ab 2015 erfolgen.
Somit ist es erforderlich, für die Übergangszeit bis Ende 2014 eine Lösung zu finden.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach teilt mit, dass für die nächste Sitzung ein Vorschlag erarbeitet wird, damit eine Finanzierung der erhöhten Personal- und Sachkosten der Kinderanwältin für die Übergangszeit 2013/2014 gewährleistet werden kann.
Herr Kleiböhmer ist mit diesem Vorschlag einverstanden und zieht den Antrag zurück.