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Auszug - Bebauungsplan Nr. 172 1. Änderung, Burgstraße / Reichsstraße, Stadtbezirk Eickel
1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen
3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.
Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 08.08.2013 wird zugestimmt.
Der Bebauungsplan Nr. 172 1. Änderung – Burgstraße / Reichsstraße - vom 08.08.2013(mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür:
60
dagegen:
2
Enthaltung:
1
Hinweis der Schriftführung: Die im Beschluss genannten Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.
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