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Ratsinformationssystem

Auszug - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 15.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2013/0519 Prüfung des Jahresabschlusses 2012 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Sontowski -2673-
Federführend:FB 14 - Rechnungsprüfung Bearbeiter/-in: Kämper, Heike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Nierstenhöfer beantragt Einzelabstimmung.

 

Beschluss:

 

II. Der Rat der Stadt Herne

a)               nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2012 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung (vgl. den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht) zur Kenntnis.

b)               beschließt, den Jahresabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2012 in der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses versehenen Fassung festzustellen (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW).

c)               beschließt die Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 57.420.503,05 € dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage vorzunehmen.

d)               beschließt, dem Oberbürgermeister bezüglich des Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2012 uneingeschränkt Entlastung zu erteilen (§ 96 Abs. 1 GO NRW).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zu a):

zur Kenntnis genommen

Abstimmungsergebnis zu b):

dafür:

62

dagegen:

0

Enthaltung:

0

Abstimmungsergebnis zu c):

dafür:

60

dagegen:

2

Enthaltung:

0

Abstimmungsergebnis zu d):

dafür:

62

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Hinweis der Schriftführung:              
Die im Beschluss genannte Anlage ist dem Original der Niederschrift beigefügt.