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Ratsinformationssystem

Auszug - Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) und Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB): Gesellschaftsvertragsänderung  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 15.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2013/0620 Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) und Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB): Gesellschaftsvertragsänderung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:FB 21/Bet.
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Büro Dezernat II
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

I.

  1. Den Vertretern/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) wird die Weisung erteilt, die Änderung des Gesellschaftervertrages und die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat zu beschließen (vgl. Anlage 1 und 2).
  2. Den Vertretern/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) wird die Weisung erteilt, die Geschäftsführung anzuweisen, den/die Vertreter/in der VVH in der Gesellschafterversammlung der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) zu beauftragen, die Änderung des Gesellschaftsvertrages der HGW und die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der HGW zu beschließen (vgl. Anlage 1 und 2)
  3. Den Vertretern/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bau- und Betreuungsgesellschaft mbH (HBB) wird die Weisung erteilt, die Änderung des Gesellschaftervertrages und die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat zu beschließen (vgl. Anlage 3 und 4). 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Genehmigung der Kommunalaufsicht.

III.               Der Rat der Stadt entsendet vorbehaltlich der Beschlüsse zu I. in den Aufsichtsrat der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW)

 

  1. Herrn Stadtrat Johannes Chudziak*
  2.                 Herrn Stadtverordneten Erich Leichner
  3.                 Herrn Stadtverordneten Waldemar Hetmann
  4.                 Frau Stadtverordnete Manuela Lukas
  5.                 Herrn Stadtverordneten Heinz-Jürgen Scharmacher
  6.                 Herrn Stadtverordneten Ulrich Finke
  7.                 Frau Stadtverordnete Barbara Merten
  8.                 Herrn Stadtverordneten Wolfgang Heinzel
  9.                 Herrn Stadtverordneten Rainer-Georg Kielholz              
     

*Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r gem. § 113 Abs. 2 GO NRW

Diese Mitglieder sind gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HBB (neue Fassung) gleichzeitig die Mitglieder des Aufsichtsrates der HBB.

 

Die Entsendung der Vertreter/-innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine/r der Vertreter/-innen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Entsendung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Entsendung als Vertreter/in der Stadt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

62

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Hinweis der Schriftführung:              
Die im Beschluss genannten Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.