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Auszug - Sachstand zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz - Auswirkungen / Situation der Förderschulen  

des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen
TOP: Ö 2
Gremium: Beirat für die Belange v. Menschen mit Behinderungen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 21.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Zunächst erläutert Herr Hartmann den Inklusionsbegriff: Inklusion ist nicht nur Schule, nicht nur Bildung, Inklusion umfasst alle gesellschaftlichen Bereiche (zum Beispiel Wohnen, Verkehr, Arbeit, Alter, Familie, Kultur, Sport, Medien…) und Inklusion meint nicht nur Behinderung. Auch in der UN-Konvention geht es nicht nur um inklusive Bildung sondern um alle Lebensbereiche. Herr Hartmann formuliert die Forderungen. So sollte Inklusion als schrittweiser Umsetzungsprozess gestaltet werden. Qualität der Förderung an Regelschulen darf das erreichte Qualitätsniveau der Förderschulen nicht unterschreiten und Finanzierungsfragen müssen geklärt und nachhaltig wirksam gelöst werden. Herr Hartmann schildert die Auswirkungen des am 16.10.2013 verabschiedeten 9. Schulrechtsänderungsgesetzes auf die Situation der Förderschulen und Auswirkungen auf die allgemeinen Schulen.

 

hrend seiner Ausführungen und im Anschluss beantwortet Herr Hartmann Fragen zum Thema.