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Auszug - Landschaftsplanänderung Nr. 26 für den Bereich "Naturschutzgebiet Voßnacken Nord" – Stadtbezirk Sodingen
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne beschließt:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 27 Abs. 1 Landschaftsgesetz die Aufstellung der Änderung Nr. 26 des Landschaftsplanes für den Bereich „Naturschutzgebiet Voßnacken Nord“ – Stadtbezirk Sodingen.
Der Änderungsentwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1) und der
Festsetzungskarte (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 16 |
dagegen: | - |
Enthaltung: | - |
(Anmerkung der Schriftführerin: Die v. g. Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.)