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Beschluss |
Der Gehweg sowie drei Parkplätze vor dem Hochbunker auf der Hülshoffstraße sind seit mindestens einem Jahr abgesperrt und verwahrlosen zusehends.
Nicht nur Müll und Blätter tragen zu einem unbefriedigenden Zustand vor dem Hochbunker bei. Mittlerweile wachsen dort bereits Gräser und kleine Sträucher.
Des Weiteren werden die mobilen Absperrungen immer wieder umgekippt oder verschoben, liegen dann auf der Fahrbahn und behindern den Verkehr.
Darüber hinaus werden die drei, von der Absperrung betroffenen, Parkplätze dringend gebraucht.
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in diesem Bereich sind längst überfällig.
Ich bitte die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wurde die Absperrung vorgenommen?
2. Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um das gefahrlose Begehen des Gehweges sowie das Parken vor dem Hochbunker wieder zu ermöglich?
3. Wer ist Eigentümer des Hochbunkers?
4. Wer trägt die Kosten für diese Maßnahmen?
5. Bis wann können diese Maßnahmen erfolgen?
Herr Weichmann-Jäger antwortet wie folgt:
Zu Frage 1.
Warum wurde die Absperrung vorgenommen ?
Die Absperrung des öffentlichen Gehweges wurde am 13.11.2012 aufgrund herabfallender Fassadenteile (abgeplatzte Betonüberdeckungen ) vorgenommen.
Zu Frage 2.
Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um das gefahrlose Begehen des Gehweges sowie das Parken vor dem Hochbunker wieder zu ermöglichen?
Maßnahmen wären die Ersatzvornahme durch die Stadt in Form von:
- Begutachtung der Schäden durch einen Sachverständigen
- Festlegung der erforderlichen Maßnahmen (z.B. Betonsanierung) durch einen Sachverständigen
- Ausschreibung und Beauftragung von Fachfirmen
- Überwachung der Sanierungsarbeiten
Zu Frage 3.
Wer ist Eigentümer des Hochbunkers ?
Eigentümer war zuletzt wohnhaft in Velbert (siehe nichtöffentlicher Teil).
Der Eigentümer ist seit längerer Zeit unter der zuletzt bekannten Anschrift nicht zu ermitteln. Postzustellungsurkunden werden an die Stadt Herne zurückgesandt.
Zu Frage 4.
Wer trägt die Kosten für diese Maßnahmen ?
Die Kosten (Absperrung des Gehweges mehrmaliges Schließen von Öffnungen (1.360,- €) wurden bereits von der Stadt Herne bezahlt.
Zu Frage 5.
Bis wann können diese Maßnahmen erfolgen?
Alle Maßnahmen, die veranlasst werden gehen zu Lasten der Stadt Herne. Vor diesem Hintergrund wurde die Absperrung veranlasst, da sie überschaubare Kosten verursacht.