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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Dr. Bregulla fragt, warum der für die Grüninsel im Wendehammer südlich des Sportplatzes im Voßnacken vorgesehene Laubbaum bisher noch nicht gepflanzt wurde.
Herr Görling sichert zu, dass die Verwaltung dies prüfen und den Beirat entsprechend unterrichten wird.
Herr Wirth teilt mit, dass es eine alte Wegeverbindung in Bickern gibt, welche tlw. über das Grundstück der Michaelgrundschule verläuft. Diese Wegeverbindung ist sonntags nicht nutzbar, weil die Zugänge zum Schulgrundstück abgeschlossen werden. Er hat beobachtet, dass sonntags Fußgänger und auch Rollstuhlfahrer vor den verschlossenen Toren stehen und nicht mehr weiterkommen. Herr Wirth erkundigt sich, warum die Tore sonntags abgeschlossen werden.
Herr Reinholz wird sich beim Gebäudemanagement der Stadt Herne über die Hintergründe erkundigen und Herrn Wirth über das Ergebnis informieren.
Die Vorsitzende erkundigt sich nach dem Sachstand der Bearbeitung der Vorschläge des Landschaftsbeirates vom 11.10.2011 zur weiteren Ausweisung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie geschützten Landschaftsbestandteilen in Herne.
Frau Schulz gibt zu den einzelnen Vorschlägen folgende Auskünfte:
Sodinger Volkspark (Waldflächen)
Das Verfahren zur Ausweisung des Sodinger Volksparks ist eingeleitet.
Böckenbusch Wäldchen
Wie unter TOP 1 berichtet wird der Landesbetrieb Straßenbau den Parkplatz im Rahmen des Ausbaus der A 43 als Kompensationsmaßnahme entsiegeln. Das angrenzende Heitkamp-Gelände soll im Rahmen eines Bebauungsplanes planungsrechtlich neu geordnet werden. Hierdurch wird die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung des Böckenbusch Wäldchens geschaffen.
Flottmann-Gelände mit Hibernia-Zulaufgraben
Ebenfalls unter TOP 1 dargestellt plant der Landesbetrieb Straßenbau im betroffenen Bereich eine Biotopvernetzung. Diese Planung musste abgewartet werden, um hier eine sinnvolle Gesamtplanung zu entwickeln.
Geschützter Landschaftsbestandteil Unser-Fritz-Wäldchen
Die zur Erweiterung des geschützten Landschaftsbestandteils Unser-Fritz-Wäldchen erforderlichen Flächen (ehemaliges Wendebecken, Ersatzpflanzungsflächen und Kleingewässer) werden in Kürze in den Besitz der Stadt Herne übergehen, so dass anschließend der Schutzstatus problemlos angepasst werden kann.
Einer Befreiung wird nicht zugestimmt.
Voßnacken Nord
Das Verfahren zur Aufwertung des LSG „Voßnacken Nord“ in ein NSG ist eingeleitet.
Beschluss: