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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. November 2012 (GV. NRW S. 514):
1. Die Realschule an der Burg wird gemäß § 9 Abs. 1 SchulG zum Schuljahr 2014/2015
– 01.08.2014 – jahrgangsweise aufbauend und beginnend mit der Klasse 5 in eine gebundene Ganztagsschule umgewandelt.
2. Der Aufnahmerahmen für die Realschule an der Burg wird ab dem Schuljahr 2014/2015 auf 3 Parallelklassen pro Jahrgang (§ 46 Abs. 1 SchulG) neu festgelegt. Sollte sich im Rahmen des Anmeldeverfahrens eine darüber hinausgehende Zügigkeit ergeben, ist der Aufnahmerahmen unter Berücksichtigung in der Nähe liegender vorhandener Raumkapazitäten erneut zu prüfen.
3. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: | 14 |
dagegen: | 0 |
Enthaltung: | 0 |