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Ratsinformationssystem

Auszug - Realschule an der Burg, Burgstraße 71, 44651 Herne (Stadtbezirk Eickel) hier: Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule und Neufestle-gung der Zügigkeit   

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 03.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:37 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2013/0509 Realschule an der Burg, Burgstraße 71, 44651 Herne (Stadtbezirk Eickel)
hier: Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule und Neufestle-gung der Zügigkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Schöbel, Ellen
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Gnörk, Markus
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. November 2012 (GV. NRW S. 514):

1.              Die Realschule an der Burg wird gemäß § 9 Abs. 1 SchulG zum Schuljahr 2014/2015
01.08.2014 – jahrgangsweise aufbauend und beginnend mit der Klasse 5 in eine gebundene  Ganztagsschule umgewandelt.

2.              Der Aufnahmerahmen für die Realschule an der Burg wird ab dem Schuljahr 2014/2015 auf 3 Parallelklassen pro Jahrgang (§ 46 Abs. 1 SchulG) neu festgelegt. Sollte sich im Rahmen des Anmeldeverfahrens eine darüber hinausgehende Zügigkeit ergeben, ist der Aufnahmerahmen unter Berücksichtigung in der Nähe liegender vorhandener Raumkapazitäten erneut zu prüfen.

3.              Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung bereitgestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

14

dagegen:

0

Enthaltung:

0