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Auszug - Neufestsetzung der Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Herne gemäß § 41 FSHG NRW einschließlich Brandschaugebührensatzung und Regelung des Verdienstausfalls für selbstständige Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Herne  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 18.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:17 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2014/0096 Neufestsetzung der Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Herne gemäß § 41 FSHG NRW einschließlich Brandschaugebührensatzung und Regelung des Verdienstausfalls für selbstständige Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Benninghoff
Federführend:FB 33 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Zack, Rüdiger
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt Herne billigt die als Anlage 1 beigefügten Erläuterungen zu den Gebühren-/Entgeltfestsetzungen 2014/2015 für Leistungen der Feuerwehr Herne gemäß § 41 FSHG NRW.
  2. Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 2 beigefügte Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehr Herne.
  3. Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 3 beigefügte Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr Herne und für die Gestellung von Sicherheitswachen.
  4. Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 4 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Herne (Brandschaugebührensatzung).
  5. Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage 5 beigefügte Satzung über den Ersatz des Verdienstausfalls für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

FDP

Pirat

OB

dafür:

14

6

4

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

 

Hinweis der Schriftführung:              
Die im Beschluss genannten Anlagen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.