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Ratsinformationssystem

Auszug - mündliche Anfragen von Stadtverordneten  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 19.2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 29.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:47 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss


Frau Schulte stellt zu den Beschlüssen zur „Vermarktung von städt. Grundstücken im Bereich Jürgens Hof / Langforthstraße“ folgende Fragen:

1.              Wie viele Bieter haben ein Angebot eingereicht?

2.               Wurden die finanziellen Erwartungen erfüllt?

3.               Haben sich die Bieter an das vom Rat der Stadt vorgegebene Konzept gehalten?

 

Herr Stadtdirektor Dr. Klee beantwortet die Fragen wie folgt:

Drei konkrete Angebote liegen vor, eines davon war mit einem Preis versehen, zwei ohne. Die eingereichten Konzepte sind weitgehend mit der Ausschreibung deckungsgleich. Es muss noch mit den Bietern abgeklärt werden, wie mit den Altlasten umzugehen ist.

 

 

Herr Nierstenhöfer stellt zur Königin-Luise-Schule folgende Fragen:

1.              Welche Absprachen / Ergebnisse bezüglich der Königin-Luisen-Schule wurden getroffen?

2.              Wie sieht die Verwaltung die zukünftige Nutzung dieses Gebäudes bzw. Grundstückes?

3.              Wie sehen die zeitlichen Vorstellungen der Verwaltung hinsichtlich dieses Gebäudes / Grundstücks aus?

4.              Für die wirtschaftliche Weiternutzung des Gebäudes ist ein Konzept erforderlich. Beabsichtigt die Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern aktiv an der Entwicklung eines solchen Konzeptes mitzuwirken?

a.              Wenn ja, wer übernimmt die Federführung und gibt es bereits Zeitpläne?

b.              Wird sichergestellt, dass während der Arbeit am Konzept und deren möglicher Umsetzung das Gebäude gesichert und erhalten bleibt?

 

Herr Stadtrat Friedrichs beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Bauministerium prüft im Grundsatz, ob es Fördermöglichkeiten für die Königin-Luisen-Schule gibt. Anfang Juni soll es hierzu einen Folgetermin geben.

Zu Frage 2:

Die Verwaltung sieht hier weiterhin auf dem Grundstück die Notwendigkeit eines Neubaus der Kita.

Zu Frage 3:

Sollte das Land eine Förderung von rund 2 Millionen Euro in Aussicht stellen, könnte die Schule umgebaut werden. Ansonsten würde die Verwaltung den Weg Abbruchantrag, Entlassung aus dem Denkmalschutz und Neubau der Kita „Michaelstrasse“ an diesem Standort weiterverfolgen.

Zu Frage 4:

Ein neues Konzept auch unter Beteiligung der Bürger/-innen macht ohne eine finanzielle Förderung des Landes (siehe oben) vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt  keinen Sinn.

 

 

Herr Stadtverordneter Nierstenhöfer fragt zu seiner Anfrage in der letzten Sitzung des Rates der Stadt zur IT-Sicherheit unter Hinweis auf die Anfrage des Stadtverordneten Bloch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.03.2014, warum seine Anfrage „aus zeitlichen Gründen“ nicht beantwortet werden konnte.

 

Herr Oberbürgermeister Schiereck antwortet, dass lediglich das Thema IT-Sicherheit und seine Frage 6 mit der Anfrage des Stadtverordneten Bloch identisch waren. Zur letzten Sitzung des Rates der Stadt lagen ihm die Antworten noch nicht vor. Beantwortung der Anfrage erfolgte inzwischen schriftlich mit dem Versand der Unterlagen für die kommende Sitzung des Rates der Stadt. Für die IT-Sicherheit waren einmal zwei Personen zuständig, jetzt nur noch eine. Die Beantwortung von Anfragen erfolgt zusätzlich zum nicht geringen Arbeitsumfang des Sachgebietes. Zusätzlich verweist Herr Oberbürgermeister Schiereck auf den Beschluss des Rates der Stadt, 30 Prozent der freigewordenen Stellen nicht wieder zu besetzen.

 

 

Herr Nierstenhöfer fragt zu seinen Anfragen in den Sitzungen des Rates der Stadt am 28.01.2014 und des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie am 08.04.2014 zum JobCenter Herne, wie in dem geschilderten Fall weiter verfahren werden soll

 

Herr Oberbürgermeister Schiereck antwortet, dass die Gemeinden im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts nur dann zuständig sind, wenn die Aufgaben in ihrem unmittelbaren Entscheidungsbereich liegen. Beim JobCenter handelt es sich um eine Aufgabe nach dem SGB II (Bundesrecht). Das JobCenter hat eigene Selbstverwaltungsgremien wie z. B. die Trägerversammlung, die Geschäftsführung und den Beirat. Es handelt sich somit nicht um einen Fachbereich der Stadtverwaltung Herne. Somit ist seine Zuständigkeit als Oberbürgermeister und die eines Stadtverordneten nicht gegeben.

Trotzdem hat die Verwaltung seine Anfragen an das JobCenter weitergeleitet. Ein Anspruch auf Beantwortung durch die Verwaltung besteht nicht. Er betont noch einmal, dass er als Oberbürgermeister der Stadt Herne gegenüber der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des JobCenters nicht weisungsbefugt ist.

Ferner habe er von der Geschäftsführung erfahren, dass die Gruppe Soziale Gerechtigkeit mit dem Herrn, um den es in diesem Fall geht, zu einem persönlichen Gespräch bei der Geschäftsführung des JobCenters Herne war. Dort wurden ihnen die getroffenen Entscheidungen erklärt und begründet.

 

 

Herr Schlüter fragt zum Thema Schulsozialarbeit, ob der Verwaltung die Situation bekannt sei, dass die von Minister Schneider angekündigte Erstattung der Kosten für die Schulsozialarbeit im Rahmen der Erstattungen aus dem Bundesarbeitsministerium (BuT-Leistungen) nicht anerkannt wird.

 

Frau Thierhoff antwortet, dass es zurzeit rechtlich nicht geklärt sei. Der Rückforderungsanspruch bzgl. Des BuT beziehe sich auf das Jahr 2012. Bund und Länder haben eine unterschiedliche Rechtsauffassung zur Revision. Daher überlegen die Länder im Moment, ob sie dies im Rahmen einer Klage klären lassen wollen.