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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen genehmigt:
Der Jahresfehlbetrag wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen, da die Kapitalrücklage aufgrund der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen in den Vorjahren ausdrücklich auch zum Ausgleich von Verlusten in Nichtzweckbetrieben zu verwenden ist, soweit sie nicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen im gemeinnützigen Bereich gebunden ist. Gemäß der Regelung des § 6 (2) des Gesellschaftsvertrages erfolgt in Höhe der Jahresabschreibungen (843 T€) eine Entnahme aus der Kapitalrücklage.
Demzufolge genehmigt die Gesellschafterversammlung die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigte Entnahme aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von € 1.461.285,70 zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages.
Die Kapitalrücklage (und somit die Zuzahlungen der Gesellschafter) ist wie in den Vorjahren auch zukünftig zum Ausgleich von handelsrechtlichen Jahresfehlbeträgen zu verwenden, ist also auch weiterhin ausdrücklich zum Ausgleich von Verlusten in Nichtzweckbetrieben gebunden, soweit diese nicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen im gemeinnützigen Bereich gebunden ist. Sie ist also auch weiterhin ausdrücklich zum Ausgleich von Verlusten in Nichtzweckbetrieben gebunden.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Piraten/AL | Die Linke |
dafür: | 10 | 4 | 3 | 1 | 1 | 1 |
dagegen: |
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Enthaltung: |
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