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Auszug - Revierpark Gysenberg Herne GmbH: Jahresabschluss 2013  

des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 26.08.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 14:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Nr. 427
Ort: Verwaltungsgebäude Freiligrathstraße
2014/0472 Revierpark Gysenberg Herne GmbH: Jahresabschluss 2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:FB 21
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen genehmigt:

 

  1. Die Billigung des Lageberichts der Geschäftsführung und die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Revierpark Gysenberg GmbH mit einer Bilanzsumme von € 9.905.721,54 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 1.461.285,70 durch den/die Vertreter/in der Stadt in der Gesellschafterversammlung.

Der Jahresfehlbetrag wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen, da die Kapitalrücklage aufgrund der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen in den Vorjahren ausdrücklich auch zum Ausgleich von Verlusten in Nichtzweckbetrieben zu verwenden ist, soweit sie nicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen im gemeinnützigen Bereich gebunden ist. Gemäß der Regelung des § 6 (2) des Gesellschaftsvertrages erfolgt in Höhe der Jahresabschreibungen (843 T€) eine Entnahme aus der Kapitalrücklage.

 

Demzufolge genehmigt die Gesellschafterversammlung die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses berücksichtigte Entnahme aus der Kapitalrücklage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von € 1.461.285,70 zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages.

 

Die Kapitalrücklage (und somit die Zuzahlungen der Gesellschafter) ist wie in den Vorjahren auch zukünftig zum Ausgleich von handelsrechtlichen Jahresfehlbeträgen zu verwenden, ist also auch weiterhin ausdrücklich zum Ausgleich von Verlusten in Nichtzweckbetrieben gebunden, soweit diese nicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen im gemeinnützigen Bereich gebunden ist. Sie ist also auch weiterhin ausdrücklich zum Ausgleich von Verlusten in Nichtzweckbetrieben gebunden.

 

  1. Die Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013.

 

  1. Die Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WPR Rhein-Ruhr GmbH, Bochum, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Piraten/AL

Die Linke

dafür:

10

4

3

1

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

Enthaltung: