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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 , Zeppelinstraße, Stadtbezirk Eickel 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 11.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:57 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2014/0368 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 , Zeppelinstraße,
Stadtbezirk Eickel
1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen
3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Sindram - 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Sindram, Kerstin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt

 

  1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.
  2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 14.02.2014 wird zugestimmt.
  3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 – Zeppelinstraße- vom 14.02.2014 (mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten-AL

FDP

AfD

dafür:

18

8

5

2

1

1

1

0

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0

0