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Ratsinformationssystem

Auszug - Baugebiet Courrierestraße - Anfrage der Grüne-Fraktion vom 14.07.2014 -  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 16.1
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 11.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:57 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2014/0482 Baugebiet Courrierestraße
- Anfrage der Grüne-Fraktion vom 14.07.2014 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Rolf Ahrens
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Beteiligt:Büro Dezernat V
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Wixforth, vom Fachbereich 51 / Stadtplanung und Bauordnung beantwortet die Fragen der Grüne Fraktion wie folgt:

 

Frage 1) Handelt es sich um die jetzt erworbene Fläche um den Innenbereich  

              an der Courrieresstraße?

 

Antwort 1 :

Es handelt sich um den Blockinnenbereich Courrieresstraße / Hügelstraße / Hauerstraße / Mülhauser Straße und umfasst die Flurstücke 170 und 187 (Gem. Herne, Fl. 22), wovon letzteres mit dem Wohnhaus Courrieresstraße 19 bebaut ist. Über dieses Baugrundstück kann das Baugebiet erschlossen werden.

Darüber hinaus werden vom gleichen Eigentümer die Waldgrundstücke an der Hügelstraße erworben (Gem. Herne, Fl. 22, Flst. 164 und 196).

 

Frage 2) Wie groß ist die erworbene Fläche?

 

Antwort 2 :

Die Flächen an der Courrieresstraße umfassen 6.068 qm, die Fläche an der Hügelstraße 8.609 qm. Zusammen sind das 14.677 qm erworbene Fläche.

 

Frage 3) Wie hoch sind die Bodenrichtwerte für dieses Gebiet angesetzt?

 

Antwort 3 :

Die Bodenrichtwertkarte setzt für ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung in diesem Bereich einen Bodenrichtwert von 165,- an (frei von Erschließungsbeitragskosten).

 

Frage 4) Gibt es einen städtebaulichen Entwurf für die angestrebte Wohnbebauung?

 

Antwort 4 :

Es gibt noch keinen abgestimmten städtebaulichen Entwurf.

 

Frage 5) Wann wird der notwendige Bebauungsplan fertiggestellt sein?

 

Antwort 5 :

Es muss zunächst die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens vom Rat der Stadt Herne beschlossen werden. Die Bearbeitungsdauer ist in Abhängigkeit von Entwurf und Vermarktungsform und somit von der Art des Verfahrens abhängig. Vor diesem Hintergrund kann das Ende eines Bauleitplanverfahrens nicht vorhergesehen werden.

 

Frage 6) Gibt es bereits einen Investor für die Wohnbebauung oder soll diese durch Eigenvermarktung seitens der SEG erfolgen?

 

Antwort 6 :

Es gibt derzeit keinen Investor. Es ist noch offen, ob die SEG die einzelnen Baugrundstücke selbst oder an einen Gesamtentwickler vermarktet.