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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Förderturm Teutoburgia  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 5
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 17.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2014/0595 Anfrage: Förderturm Teutoburgia
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage CDU
Verfasser:CDU-Fraktion
Federführend:Gebäudemanagement Herne Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Seit einiger Zeit bestehen Überlegungen, wie mit dem Förderturm Teutoburgia verfahren werden soll. Zwischenzeitlich ist auch eine Bürgerinitiative aktiv, die sich für den Erhalt des besagten Turmes einsetzt. Auch von Seiten der freiwilligen Feuerwehr wurde angebracht, dass der Turm teilweise als Übungsort für die Höhenrettung genutzt werde.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 17. September 2014 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

  1.      Wie schätzt die Verwaltung den baulichen Zustand des Förderturm Teutoburgia ein?

 

2.              Wie hoch sind die Kosten der Sanierungsmaßnahmen?

 

3.               Gibt es Zuschüsse seitens des Landes, des Denkmalschutzes oder anderer Organisationen?

 

4.              Wurde seitens der Verwaltung mit der Bürgerinitiative Teutoburgia Kontakt aufgenommen, ob und wie diese sich für den Erhalt desrderturms einbringen können?

 

5.              Wurden alternative Finanzierungsquellen für die Instandsetzung / den Erhalt des Förderturms geprüft?

 

6.              Ist die Sicherheit der Bevölkerung durch alternative Übungsmöglichkeiten auch im Stadtbezirk gewährleistet?

 

7.              Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeiten ein, das Objekt bzw. den Vermögenswert ggfs. in eine (Bürger-)Stiftung zu übertragen, so dass die Instandhaltung durch Dritte sichergestellt werden kann?

 

Herr Gresch antwortet wie folgt:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Durch starke Korrosionsschäden an der Stahlkonstruktion des Fördergerüstes ist die Standsicherheit momentan nicht gewährleistet.

 

In enger Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalbehörde des Fachbereichs Stadtplanung und Bauordnung wurde die Schadenskartierung und Erarbeitung der Reparaturvorschläge mit folgendem Ergebnis vorgenommen:

 

Stark korrodierte Stahlträger, Profile und Führungsschienen müssen ausgetauscht werden. Die durchgerosteten und verformten Podestbleche und Stufen einschl. der Randwinkel müssen erneuert werden, da die Tragsicherheit und die Gebrauchs-tauglichkeit nicht mehr gegeben ist. Für die Ausführung der vorgenannten Sicherungsarbeiten wurden Kosten in Höhe von ca. € 40.000,00 (brutto) ermittelt.

 

Diese Untersuchungsergebnisse wurden bereits durch die Untere Denkmalbehörde beim LWL eingereicht, um das erforderliche „Benehmen“ zur Ausführung der vorgenannten Sicherungsarbeiten herzustellen.

 

Voraussetzung zur Durchführung ist somit zum einen die Herstellung des „Benehmens“ mit dem LWL sowie zu anderen eine Regen- und frostfeie Witterung.

 

Nach Ausführung der notwendigen Sicherungsarbeiten der Standsicherheit in Höhe von ca. 40.000,-€ brutto ist die Standsicherheit des Stahlgerüstes wieder hergestellt. Die Dimensionierung der Stahlprofile ist für eine Bergbaunutzung ausgelegt, und hält somit der derzeitigen Nutzung als Industriedenkmal nach Durchführung der o.g. Sofortmaßnahmen stand.

 

Unabhängig hiervon ist jedoch zur Freigabe für die Durchführung von Übungs- und Trainingszwecken eine gutachterliche Beurteilung erforderlich.  

 

 

Um das Stahlgerüst jedoch auch dauerhaft vor Korrosion zu schützen, müssen die Stahlteile des Förderturms spätestens in 5 Jahren komplett gestrahlt und anschließend mit einem 2-fachen Anstrich beschichtet werden. Der Turm ist hierzu komplett einzurüsten. Die Haltbarkeit der Beschichtung beträgt dann ca. 25 Jahre, die Kosten hierfür betragen geschätzt ca. 1,5 Mio. €.

 

Zu Frage 3:

Gem. Mitteilung des Fachbereichs Stadtplanung und Bauordnung können Zuschüsse für den Förderturm Teutoburgia seitens des Landes in Form von Einzelzuschüssen erbracht werden. Dies gilt für Denkmäler, die im Eigentum von Gemeinden oder Gemeindeverbänden stehen. Zuschüsse in Form von Pauschalzuweisungen sind ausschließlich zur Förderung privater Denkmalpflegemaßnahmen möglich. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Maßnahmen der Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz einer Sache dienen. Voraussetzung zur Antragsstellung ist jedoch die Herstellung des „Benehmens“ mit dem LWL über die auszuführenden Arbeiten.

 

Zu Frage 4:

Die anfallenden Kosten in Höhe von € 40.000,00, die im Rahmen der vorgenannten Arbeiten entstehen, werden aus den Mitteln der Bauunterhaltung des GMH finanziert. In einem weiteren Schritt soll die Prüfung und Klärung alternativer Finanzierungs-glichkeiten zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten eines dauerhaften Korrosionsschutzes vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls die Kontaktaufnahme mit der Bürgerinitiative Teutoburgia erfolgen.

 

Zu Frage 6:

Gem. Stellungnahme des Fachbereichs Feuerwehr ist die Sicherheit der Bevölkerung im Stadtteil Sodingen weiterhin auch für den Fall gewährleistet, wenn der Förderturm als Übungsobjekt wegfallen sollte.

 

r diesen Fall ist es jedoch erforderlich, das Herner Stadtgebiet hinsichtlich möglicher Alternativen zu überprüfen, um neben dem Gasometer geeignete Objekte zu finden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch an Übungstagen im Falle eines gleichzeitigen Einsatzes ,das heißt durch einen Unfall oder Schadensfall in größeren Höhen, das Eintreffen der Einsatzkräfte in einer akzeptablen Zeit am Einsatzort sichergestellt werden kann.

 

Es wird deutlich darauf hinweisen, dass Übungen an immer dem gleichen Objekt nicht sinnvoll sind und die Einsatzkräfte nicht daraufhin geschult werden können, sich auf wechselnde Einsatzsituationen umzustellen.

 

Zu Frage 7:

Der Förderturm der Zeche Teutoburgia ist Bestandteil des Gesamt-Ensembles mit der Maschinenhalle und dem Kunstwald, das sich nicht im städt. Eigentum befindet, sondern aufgrund des bestehenden Besitzüberlassungsvertrages vom 29.01. / 05.02.1993 mit dem RVR an die Stadt Herne überlassen wurde. Vor diesem Hintergrund kann eine Einschätzung dieser Möglichkeit erst nach Abstimmung mit dem RVR vorgenommen werden.