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Ratsinformationssystem

Auszug - Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR): Auslaufen der Bestandsbetrauung in der ÖSPV-Finanzierung/Weiterentwicklung des VRR-Finanzierungssystems  

des Haupt- und Personalausschusses
TOP: Ö 20
Gremium: Haupt- und Personalausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 25.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 17:03 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2014/0666 Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR): Auslaufen der Bestandsbetrauung in der ÖSPV-Finanzierung/Weiterentwicklung des VRR-Finanzierungssystems
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Child, Nikolas
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 21 - Finanzsteuerung
Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne fasst auf Empfehlung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR folgende Beschlüsse:

  1. Der Rat der Stadt Herne beschließt, dass die Aufgaben gemäß § 5a der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR im Rahmen einer Mandatierung auf den Zweckverband VRR übertragen werden.
  2. Der Rat der Stadt Herne stellt fest, dass er als Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW mit den weiteren Aufgabenträgern / zuständigen Behörden im Verbandsgebiet des Zweckverbandes VRR eine Gruppe von Behörden im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bildet.
  3. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Anpassung des VRR Finanzierungssystems gemäß der Drucksache Nr. N/VIII/2014/0507 des VRR einschließlich der Anlagen zu.


  1. Der Rat der Stadt Herne stimmt der Anpassung der Finanzierungsrichtlinie des VRR (insbesondere der darin aufgezeigten Aufgabenverteilung) sowie der Anpassung der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR zu.
  2. Der Rat der Stadt Herne beschließt, dass die Finanzierung von kommunalen Verbundverkehrsunternehmen, an denen die Stadt Herne beteiligt ist, weiterhin im Rahmen der Regelungen des § 19c der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR durchgeführt wird.
  3. Soweit erforderlich, führt die Stadt Herne (Eigentümer) einen entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Beschluss zur Konkretisierung der Vorgaben nach § 19c der Zweckverbandssatzung des VRR herbei. Die Aufgabenträger der betroffenen Verkehrsunternehmen tragen dafür Sorge, dass die Vorgaben der Finanzierungsrichtlinie des VRR eingehalten werden.
  4. Der Zweckverband VRR erhält eine Mitteilung über diesen Beschluss.

Die Beschlüsse unter den Punkten a. - g. werden unter der Bedingung gefasst, dass die Abstimmung des VRR mit dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen zu keinen Änderungen der steuerlichen Beurteilung in Bezug auf die bisherigen Abstimmungen führt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

12

5

3

1

1

1

1

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

0

0

0

0

0

0

0