|
Beschluss |
Herr Dudda antwortete wie folgt:
Zu Frage 1: Sämtliche städtische Immobilien sind im Anlagenbestand erfasst und in der Bilanz der Stadt Herne berücksichtigt. Die Bewertung in der NKF-Eröffnungsbilanz erfolgte zu den vorsichtig geschätzten Zeitwerten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Gemeindehaushaltsrechts (hier Rekonstruktionswert unter Berücksichtigung von Nutzungsdauern und Instandhaltungsrückständen).
Zu Frage 2: Im Gegensatz zu den kaufmännischen, bilanziellen Werten stehen unter baufachlichen Aspekten die technischen (nicht kaufmännischen) Nutzungsdauern und Erhaltungszustände der Gebäude, Gewerke und Anlagen im Vordergrund.