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Auszug - Zentralisierung der Betriebshöfe der Fachbereiche Stadtgrün und Sport und Tiefbau und Verkehr an einem zentralen Standort an der Meesmannstraße/Südstraße  

des Haupt- und Personalausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Haupt- und Personalausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 17.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:58 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2015/0143 Zentralisierung der Betriebshöfe der Fachbereiche Stadtgrün und Sport und Tiefbau und Verkehr an einem zentralen Standort an der Meesmannstraße/Südstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Bschorr Guedes, Oliver
Federführend:FB 12 - Personal und Zentraler Service Bearbeiter/-in: Obermeier, Susanne
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Oberbürgermeister Schiereck läßt über den geänderten Beschluss in der Fassung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen abstimmen:

 

Geänderter Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden geänderten Beschluss zu fassen:

I.              Der Rat der Stadt nimmt das Gutachten der GMO Management Consulting GmbH zur Konzeptionierung des Baus eines Zentralen Betriebshofs (ZBH) und die räumliche und organisatorische Zusammenführung der gewerblichen Einheiten der Fachbereiche Stadtgrün und Sport und Tiefbau und Verkehr an einem zentralen Standort an der Meesmannstraße / Südstraße zur Kenntnis.

II.               Der Rat der Stadt stimmt folgendem Vorgehen zu:

1.              Im Rahmen eines ÖÖP-Modells soll die Planung, den Bau und den Betrieb des Zentralen Betriebshofs die AöR entsorgung herne übernehmen. Die Verwaltung vereinbart mit der AÖR möglichst umgehend, mit der Feinplanung zu beginnen.

2.              Die Stadt Herne wird den Zentralen Betriebshof über eine gewöhnliche Nutzungsdauer von 30 Jahren von der AöR entsorgung herne bei gleichbleibender Miete anmieten. Die kalkulierten Kosten werden sich voraussichtlich auf ca. 500 Tsd. Euro jährlich belaufen.

III.               Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Folge­gutachtens zur Gebäudebewirtschaftung beauftragt zu prüfen, ob eine Unterbringung der GMH-Werkstätten auf dem Gelände des neuen Zentralen Betriebshofes oder alternativ auf dem Gelände des künftigen Wertstoffhofes der AÖR entsorgung herne erfolgen kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten-AL

OB

dafür:

9

4

3

1

0

0

1

dagegen:

1

0

0

0

1

0

0

Enthaltung:

1

0

0

0

0

1

0