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Beschluss |
Der Vorsitzende hat keine Mitteilungen für den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren.
Für die Verwaltung berichtet Herr Stadtrat Chudziak kurz über den Stand der Dinge zu den vorliegenden Anträgen für die Inanspruchnahme des Förderangebots „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“. Eine abschließende Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Herr Stadtrat Chudziak avisiert eine solche jedoch bis spätestens zur nächsten Ausschusssitzung.
Anschließend informiert Herr Stadtrat Chudziak ‑ unterstützt von Frau Bartels ‑ den Ausschuss über die Unterbringungssituation von Flüchtlingen in Herne.
In den städtischen Übergangsheimen und Notunterkünften sind 454 Personen aus 29 Nationen untergebracht.
Im Einzelnen:
Die Unterbringungskapazitäten sind längst erschöpft. In dieser Woche sind 15 weitere Erstantragsteller sowie zwei Folgeantragsteller avisiert.
Eine sozialverträgliche Unterbringung der Menschen ist seit einiger Zeit nicht mehr möglich. Nach Aufnahme der angekündigten Personen sind die Einrichtungen mit 64 Personen über der eigentlichen Maximalkapazität belegt.
Von den 454 Personen stammen 140 aus „sicheren Herkunftsländern“. Sichere Herkunftsländer sind gemäß Anlage II zum § 29a Asylverfahrensgesetz
Anzumerken ist, dass von diversen Verwaltungsgerichten angezweifelt wird, dass diese Länder sichere Herkunftsländer sind. Klagen gegen eine Rückführung von Personen mit negativem Ausgang des Asylverfahrens haben bereits zum Erfolg geführt.
Weitere 109 Personen aus verschiedenen anderen Nationen, wie beispielsweise aus Albanien oder dem Kosovo, haben wohl keine Chance - nach den Anerkennungsquoten des Bundesamtes für Migration (BAMF) im Jahr 2014 - als asylberechtigt anerkannt zu werden oder Flüchtlingsschutz zu erhalten.
In einer Fallkonferenz am 24.03.2015 wurde unter Beteiligung des Ausländeramtes geprüft, welche Personen und Familien in eine Privatwohnung ziehen können, auch mit dem Risiko, dass sie möglicherweise nicht dauerhaft in Deutschland bleiben werden, bei denen aber vorliegende Gründe dafür sprechen, dass sie sich noch für einen längeren Zeitraum hier aufhalten werden.
Es wurden 108 Personen ermittelt die ausziehen können, 7 sind seit dem in Wohnungen umgezogen.
Es haben im Jahr 2015 bisher 41 Personen privaten Wohnraum angemietet.
Südstraße 111
Auf dem ehemaligen Werksgelände der Firma Siemens wird möglicherweise nur das Bürogebäude angemietet werden. Die Kosten für die Herrichtung des Ausbildungszentrums sind nach neuesten Kalkulationen offensichtlich so erheblich, dass die vom Vermieter kalkulierte Miete zu hoch wäre.
Das GMH prüft zurzeit die Kostenkalkulation des Vermieters für das Bürogebäude.
Ein Brandschutzgutachten liegt vor, das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren wird wohl positiv ausgehen.
Wenn das Gebäude angemietet wird, können hergerichtete Räumlichkeiten sukzessive übernommen und genutzt werden, so dass 95 Personen hier aufgenommen werden können . Die Inbetriebnahme des gesamten Objektes soll nach Auskunft des Vermieters und des Architekten nach ca. 6 Wochen erfolgen.
Das Objekt Südstraße 111 ist für den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft geeignet.
Eine Bushaltestelle sowie zwei Lebensmittel-Discounter sind von der Einrichtung aus zu Fuß zu erreichen.
Räumlichkeiten für städtisches Personal (SozialarbeiterIn und Hausmeister) und für die Betreuung der Bewohner (Sprachkurse, Hausaufgabenhilfe und Spielangebote) sind vorhanden. Auf dem weitläufigen Gelände können Spielgeräte aufgestellt werden.
Das Kommunale Integrationszentrum hat beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Fördermittel nach dem Konzept „Sprachförderung durch Ehrenamtliche in der Flüchtlingsbetreuung“ beantragt, um entsprechende Betreuungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege gezielt in der Einrichtung Südstraße zu realisieren.
Dorstener Straße 30-32
Dieser ca. 800 qm große zusammenhängende Gebäudekomplex verfügt über insgesamt 12 Wohneinheiten. Es könnten ca. 70 Personen untergebracht werden. Das Objekt ist zum 01.05.2015 angemietet. Der Vermieter hat eine Höchstbelegungszahl von 80 Personen vertraglich vorgegeben.
Die Anmietung von Privatwohnungen wird weiterhin forciert und favorisiert.
Auf Nachfrage aus dem Kreis der Ausschussmitglieder teilt Frau Bartels mit, dass in den städtischen Übergangsheimen sind insgesamt 77 Kinder schulpflichtig sind.
Diese 77 Kinder verteilen sich auf die verschiedenen Unterkünfte wie folgt:
Am alten Amt 1 7 Kinder
Buschkampstraße 14-32 10 Kinder
Dorstener Straße 51 11 Kinder
Gneisenaustraße 37 3 Kinder
Horststraße 108-110 16 Kinder
Zechenring 13, 16, 18 incl.
Container 30 Kinder
Laut Auskunft der zuständigen Abteilung im Fachbereich Soziales kann die Zahl der schulpflichtigen Kinder von Asylbewerbern im gesamten Stadtgebiet nicht ermittelt werden.