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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 22.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss


 

7.1  Herr Nobert vom Fachbereich 54 / Umwelt teilt bezüglich der Luftqualitätsdaten 2014: PM10 und NO2-Immissionswerte an der Messstation Recklinghauser Straße in Herne (VHER)

folgendes mit:

 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat jetzt die Messwerte der Immissionsmessungen für das Jahr 2014 veröffentlicht. An der Messstation in der Recklinghauser Straße wird bekanntlich PM10 und NO2 gemessen.

 

 

Feinstaub

Im Jahr 2014 hat sich der Rückgang der PM10-Belastung im Bereich der Messstation Recklinghauser Straße weiter fortgesetzt. Der zulässige PM10-Tagesmittelwert von 50 µg/m³ wurde im vergangenen Jahr an 23 Tagen überschritten.

 

Abb. 1: Anzahl der PM10-Überschreitung an der Messstation VHER

 

Dementsprechend kam es auch bezogen auf den Jahresmittelwert zu einem Rückgang der Feinstaubbelastung. Im Jahr 2014 betrug der PM10-Jahresmittelwert 27 µg/m³, der zulässige Grenzwert von 40 µg/m³ wurde damit deutlich unterschritten.

 

Abb. 2: PM10-Jahresmittelwert an der Messstation VHER

 

 

 

Stickstoffdioxid

Gegenüber dem Vorjahr hat die NO2-Belastung an der Messstation um 1 µg/m³ auf 46 µg/m³ zugenommen. Der zulässige Grenzwert von 40 µg/m³ wird weiterhin nicht eingehalten.

 

Abb. 3: NO2-Jahresmittelwert an der Messstation VHER

 

Nach Angaben des LANUV lag die durchschnittliche NO2-Belastung an den verkehrsbelasteten Stationen in NRW wie im Vorjahr bei 46 µg/m³. Bundesweit lag die Belastung an den verkehrsnahen Stationen nach Angaben des Umweltbundesamtes bei 45 µg/m³. Die Minderung der NO2-Belastung wird damit zum vorrangigen Ziel der Luftreinhalteplanung.

 

 

 

7.2  Des Weiteren teilt er mit, das die Fa. E.ON Kraftwerke GmbH einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 gemäß § 4 BImSchG sowie einen Antrag auf Indirekteinleitung gemäß § 58 WHG in Verbindung mit § 59 LWG gestellt hat.

 

Die Bezirksregierung Münster führt derzeit ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 durch. In Folge der planungs- und genehmigungsrechtlichen Entwicklung am Standort (Aufhebung des B-Plans, Klage gegen Vorbescheid und bestimmte Teilgenehmigungen) wird, nachdem die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, eine neue immissionsschutzrechtliche Vollgenehmigung beantragt. Als Träger öffentlicher Belange werden u. a. die im festgelegten Untersuchungsgebiet liegenden Städte und Gemeinden am Genehmigungsverfahren beteiligt, so auch die Stadt Herne.

 

Die Stadt Herne hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats eine Stellungnahme zu dem Vorhaben abzugeben (Frist 8. Mai 2015).

 

Öffentliche Auslegung

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens erfolgt eine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen, der Antrag wird auch in Herne zu jedermanns Einsicht ausgelegt.                   Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt vom 14. April 2015 bis einschließlich 13. Mai 2015 im Fachbereich Umwelt, Bahnhofstraße 120, Zimmer 102. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich dem 27. Mai 2015 vorgebracht werden.

 

Der Umfang der Antragsunterlagen, einschließlich der Unterlagen für das wasserrechtliche Verfahren, beträgt insgesamt 88 Stehordner. Parallel zur Auslegung stehen die Antragunterlagen auch auf der Seite der Bezirksregierung Münster www.bezreg-muenster.de/eon zur Verfügung.

 

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