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Beschluss |
Im Zuge der Errichtung von Lärmschutzwänden an den Gleisen der Deutschen Bundesbahn wurden bis heute schon eine Vielzahl von Bäumen gefällt werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es eine Auflistung, wo welche Bäume im Zuge der Maßnahme gefällt wurden?
2. Sind Ersatzpflanzungen verpflichtend? Wenn ja: An welchen Orten werden sie vorgenommen?
Herr Sengupta gibt folgende Antworten:
zu Frage 1:
Die Erfassung von Gehölzen erfolgt im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) in der Regel als Gehölzfläche, soweit es sich nicht um Bäume handelt, die der Baumschutzsatzung unterliegen. Eine gesonderte Auflistung von Einzelbäumen gibt es nicht.
zu Frage 2:
Der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) sieht im Rahmen der Lärmsanierungsmaßnahmen der DB keine Ersatzpflanzungen vor. Soweit aus landschaftsrechtlicher Sicht eine Gehölzentwicklung gewünscht ist, findet sie durch Sukzession statt.