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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Organigramm JC Herne ab 01.04.2015 ohne Namen (360 KB) |
Herr Stadtrat Chudziak informiert den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren über die Antwort des JobCenters:
Die Anfrage der Fraktion „Ratsfraktion Piraten –AL Herne & Wanne-Eickel“ wird von Herrn Heinrich (JobCenter) wie folgt beantwortet:
Die Einreichung von Unterlagen erfolgt auf verschiedenen Wegen:
In den unter 1.b. und 1.c. genannten Alternativen erhalten die Kunden auf Wunsch eine Eingangsbestätigung, entweder auf einer Kopie der eingereichten Unterlage oder auf einem gesonderten Formblatt. Eine „automatische“ Bestätigung erfolgt aus Zeit- und Kostengründen nicht.
Jede(r) LeistungsbezieherIn hat eine(n) persönlich zugeordnete(n) SachbearbeiterIn. Dort erfolgen sowohl die Antragsabgabe und -bearbeitung als auch die Bewilligung der Leistungsansprüche. Die Zuordnung der Kunden erfolgt nach wie vor aufgrund einer sog. Buchstabenregelung.
Unkomplizierte Kundenanliegen, die ohne Beiziehung der Leistungsakte oder persönliche Vorsprache bei der zuständigen Sachbearbeitung erledigt werden können (z.B. allgemeine Leistungsfragen, Fragen nach dem Bearbeitungsstand, usw.) werden im Kundenbüro beantwortet. Dort werden die Kunden nach der Reihenfolge ihres Erscheinens durch die jeweils freiwerdende Fachkraft bedient.
Das aktuelle Organigramm ist der Niederschrift beigefügt.