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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage zum JobCenter (JC) Herne  

des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 17.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2015/0394 Anfrage zum JobCenter (JC) Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Piraten
Verfasser:PIRATEN-AL
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Bittokleit, Ralf
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Organigramm JC Herne ab 01.04.2015 ohne Namen (360 KB)      


Herr Stadtrat Chudziak informiert den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren über die Antwort des JobCenters:

 

Die Anfrage der Fraktion „Ratsfraktion Piraten –AL Herne & Wanne-Eickel“  wird von Herrn Heinrich (JobCenter) wie folgt beantwortet:

 

  1. Wie ist der organisatorische Ablauf / Workflow bei der Einreichung von Unterlagen?

 

Die Einreichung von Unterlagen erfolgt auf verschiedenen Wegen:

 

  1. Die Unterlagen werden durch Postunternehmen oder unter Nutzung des Hausbriefkastens zugesandt. In diesem Fall erhält jedes Poststück in der Poststelle einen mit Datum versehenen Eingangsstempel und wird taggleich an das zuständige Sachgebiet weitergeleitet.
  2. Die Kunden reichen ihre Unterlagen persönlich an der Kundentheke in der Eingangshalle oder im Kundenbüro ein. Die/der entgegennehmende MitarbeiterIn versieht das Poststück ebenfalls mit einem Eingangsstempel und leitet es zur Poststelle. Von dort erfolgt die taggleiche Weiterleitung an das zuständige Sachgebiet.
  3. Unterlagen werden im Rahmen einer Vorsprache bei der „persönlich“ zuständigen Sachbearbeitung eingereicht, dort mit einem Eingangsstempel oder –vermerk versehen und zur Akte genommen.

 

  1. Warum werden eingereichte Unterlagen nicht – bzw. nicht automatisch – auf einer Kopie zum Beispiel bestätigt?

 

In den unter 1.b. und 1.c. genannten Alternativen erhalten die Kunden auf Wunsch eine Eingangsbestätigung, entweder auf einer Kopie der eingereichten Unterlage oder auf einem gesonderten Formblatt. Eine „automatische“ Bestätigung erfolgt aus Zeit- und Kostengründen nicht.

 

  1. Gibt es bei Hartz IV-BezieherInnen weiterhin „persönlich“ zugeordnete SachbearbeiterInnen oder wird die Bearbeitung nach dem Zufallsprinzip bzw. wer gerade frei ist / Zeit hat erledigt?

 

Jede(r) LeistungsbezieherIn hat eine(n) persönlich zugeordnete(n) SachbearbeiterIn. Dort erfolgen sowohl die Antragsabgabe  und -bearbeitung als auch die Bewilligung der Leistungsansprüche. Die Zuordnung der Kunden erfolgt nach wie vor aufgrund einer sog. Buchstabenregelung.

 

Unkomplizierte Kundenanliegen, die ohne Beiziehung der Leistungsakte oder persönliche Vorsprache bei der zuständigen Sachbearbeitung erledigt werden können (z.B. allgemeine Leistungsfragen, Fragen nach dem Bearbeitungsstand, usw.) werden im Kundenbüro beantwortet. Dort werden die Kunden nach der Reihenfolge ihres Erscheinens durch die jeweils freiwerdende Fachkraft bedient.

 

  1. Wir bitten darum, dem Ausschuss das aktuelle Organigramm  des JC zur Verfügung zu stellen.

 

Das aktuelle Organigramm ist der Niederschrift beigefügt.