Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Verlagerung von kommunalen Fördermitteln im 3. Herner Kinder-und Jugendförderplan Kapitel 6: Laufzeit und Finanzierung ; Absatz: Jugendverbandsmittel   

des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 12.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2015/0453 Verlagerung von kommunalen Fördermitteln im
3. Herner Kinder-und Jugendförderplan
Kapitel 6: Laufzeit und Finanzierung ; Absatz: Jugendverbandsmittel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Elisabeth Popp-Heimken, Tel.: 3497
Federführend:FB 42 - Kinder-Jugend-Familie Bearbeiter/-in: Kreß, Ursula
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend, Familie stimmt der Verlagerung von kommunalen Fördermitteln für Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit, die einschließlich 2014 an die AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte gezahlt wurden, an den Träger Gesellschaft freie Sozialarbeit e.V. (GFS) zu. Diese Mittel sind im 3. Kinder- und Jugendförderplan Kapitel 6, S. 64, Absatz Jugendverbandsmittel, ausgewiesen.

 

Der Zuschuss an die AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte entfällt.

 

Die Verlagerung der Fördermittel an die GFS dient der finanziellen Absicherung des Projektes „Jugend Stärken im Quartier“. Der Verwendungszweck ist bindend.

 

Der Zuschuss für das Projekt „Jugend Stärken im Quartier“ wird vorbehaltlich der jährlichen Haushaltsberatungen analog zum Gesamtförderzeitraum für die Dauer des Projektes vom 01.01.2015 bis 31.012.2018 in Höhe von insgesamt bis zu 45.853,74 gewährt:

 

Dies bedeutet für die einzelnen Haushaltsjahre:

 

2015 in Höhe von bis zu 11.042,40 €,

2016 in Höhe von bis zu 11.318,46 €,

2017 in Höhe von bis zu 11.601,42 €,

2018 in Höhe von bis zu 11.891,46 €.

 

Die Verwaltung wird in einer der nächsten Sitzungen detailliert die Ziele und Konzepte vorstellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

Sonstige

dafür:

13

4

2

1

1

1

4

dagegen:

0

0

0

0

0

0

0

Enthaltung:

1

0

0

0

0

0

1