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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Stadt_Herne_Prüfung_des_Jahresabschlusses_zum_31122014 (36445 KB) |
Herr Fischer verweist auf den vorliegenden Bericht und teilt mit, dass keine, den Bestätigungsvermerk einschränkenden Einwendungen vorliegen. Weiterhin erklärt er, dass der Jahresabschluss nebst Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen sowie den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Herne und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Fragen von Frau SV Jelveh beantworten Herr Dudda und Herr Schlüter.
Beschluss:
I. Der Rechnungsprüfungsausschuss
a) schließt sich dem durch den FB Rechnungsprüfung formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und empfiehlt dem Rat, den Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2014 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW festzustellen. Der Bestätigungsvermerk ist als Anlage beigefügt.
b) empfiehlt dem Rat zu beschließen, die Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 58.873.773,07 € entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage vorzunehmen und
c) dem Oberbürgermeister bezüglich des Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2014 nach § 96 Abs. 1 GO NRW uneingeschränkt Entlastung zu erteilten.
II. Der Rat der Stadt
a) nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung (vgl. den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht) zur Kenntnis.
b) beschließt, den Jahresabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2014 in der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses versehenen Fassung festzustellen (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW).
c) beschließt die Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 58.873.773,07 € dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage vorzunehmen.
d) beschließt, dem Oberbürgermeister bezüglich des Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2014 uneingeschränkt Entlastung zu erteilen (§ 96 Abs. 1 GO NRW).
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | Piraten/AL |
dafür: | 9 | 5 | 2 | 1 | 0 | 1 |
dagegen: |
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Enthaltung: |
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