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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Herne beschließt folgende Änderungen des Public Corporate Governance Kodexes (PCGK):
In Punkt 3.1. werden neue Punkte mit folgendem Wortlaut aufgenommen:
„3.1.4. Bei Neubesetzungen von Mitgliedern der Geschäftsführung besteht grundsätzlich eine Ausschreibungspflicht. Jeder Neubesetzung in der Geschäftsführung muss mindestens eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen. Wiederbestellungen bleiben hiervon unberührt.
3.1.5. Die Ausgestaltung von Auschreibungen orientiert sich an den Aufgaben der zu besetzenden Position. Anforderungen und Kriterien dürfen nur anhand objektiver Gründe aus Sicht des jeweiligen Unternehmens festgeschrieben werden. Die Ausschreibung muss in geeigneter Form veröffentlicht werden und die Bewerbungsfrist muss angemessen gesetzt werden.
3.1.6. Grundsätzlich sollen alle an der Personalentscheidung beteiligten Personen auch alle für das Bewerbungsverfahren relevanten Informationen rechtzeitig erhalten und gleichermaßen am Gesamtprozess mitwirken können.“
Diese Änderungen sollen schnellstmöglich, spätestens aber mit dem Jahresabschluss über das Jahr 2015 umgesetzt werden.
2. Der Rat empfiehlt zudem diese Grundsätze ebenfalls bei der Besetzung von Führungspositionen innerhalb der Verwaltung anzuwenden.
Herr Dr. Dudda stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag der Grünen Fraktion und der Die Linke.Fraktion an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zur Beratung zu überweisen.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | DieLinke | Piraten-AL | AfD | FDP | Blech | OB |
dafür: | 38 | 25 | 11 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | - |
dagegen: | 9 | 0 | 0 | 0 | 4 | 3 | 1 | 0 | 1 | - |
Enthaltung: | 3 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | - |
Somit ist der Antrag an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen überwiesen.