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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:49 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
 
Beschluss


Herr Kortmann weist auf die zusätzliche gemeinsame Sitzung des Haupt- und Personalauschusses und aller vier Bezirksvertretungen am 03.11.2015 im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) hin.

 

Zur Nutzung des Parkplatzes bei der Firma Evonik teilt Herr Kortmann teilt mit, dass er mit dem Geschäftsführer gesprochen habe. Die dort vorhandene Kameraüberwachung dient nicht der Überwachung des Parkplatzes sondern des Zaunes. Dies sei bei einem solchen Betrieb vorgeschrieben. Zur Entspannung der Parksituation wird dort künftig evtl. eine Parkscheibenzone eingerichtet.

 

Frau Stieglitz-Broll teilt zur Anfrage 2015/0515 aus der Sitzung am 03.09.2015 folgendes mit:

 

Zu Frage 1. Warum wurde von dem vorgestellten Konzept abgewichen?

 

Der damals zuständige Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung kann keine Aussage darüber treffen, da eine Berechtigung zur Hinterfragung eingereichter Bauanträge nicht vorliegt. Die Aufgabe der Bauordnung ist die Überprüfung eingereichter Bauanträge auf die Einhaltung der Vorschriften der Landesbauordnung.

Um die Frage beantworten zu können wurden die Hintergründe beim damals zuständigen Architekten nachgefragt:

Dem damaligen Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung wurde seitens des Vorhabenträgers das Projekt 2010 vorgestellt. Eine Verknüpfung mit einer anderen Nutzung des Stadtarchivs war geplant. Diese Informationen wurden im Rahmen einer Bezirksvertretungssitzung vorgestellt.

Vom Vorhabenträger mussten verschiedene notwendige Gutachten, z.B. ein „Seveso“-Gutachten, beauftragt werden, die langwierig und teuer waren und die das Vorhaben leider immer weiter verzögerten. Die Verhandlungen zum Ankauf des Stadtarchivs scheiterten ebenfalls. Daher wurde das Vorhaben umgeplant und die Stellplatzflächen auf eine Ebene reduziert. Die 15 geforderten und im Kaufvertrag vereinbarten öffentlichen Stellplätze wurden angelegt.

Die Nutzung der Stellplätze ist jedoch auf die tägliche Betriebszeit beschränkt, da ansonsten das Einhalten der Grenzwerte zur Sicherstellung des Lärmschutzes möglich ist.

Zu Frage 2. Wo werden jetzt die zugesagten Parkplätze ersatzweise errichtet und wann?

 

Siehe Antwort zu 1.