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Beschluss |
Herr Dr. Klee berichtete über die Themenfelder Ergebnishaushalt 2015 und Haushaltsplanung 2016. Folgende Kernaussagen wurden gemacht:
Ergebnishaushalt 2015
Die Gewerbesteuererträge werden laut aktuellem Kenntnisstand bei 38 Mio. € erwartet (Plan 39,5 Mio. €). Die Planverfehlung beruht im Wesentlichen auf einer im 3. Quartal 2015 erfolgten Steuererstattung an einen Steuerpflichtigen von rd. 2 Mio. Euro.
Aktuell erfolgen aus dem Sozialbereich mehrere erhebliche überplanmäßige Nachbewilligungsanträge. Die Bearbeitung dieser Vorgänge ist zum Zeitpunkt der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Zur effektiven Haushaltsauswirkung konnte daher an dieser Stelle noch keine Auskunft gegeben werden.
Zum Kreditportfolio wurden folgende Informationen gegeben:
Per 30.11.2015 stellt sich die Durchschnittsverzinsung des Kreditportfolios wie folgt dar:
Gesamtkreditportfolio: 1,90 %
Investitionskredite: 3,40%
Kassenkredite: 1,36 %
Der Kassenkreditbestand zum 30.11.15 beträgt 535 Mio. €.
Haushaltsplanung 2016
Im Rahmen dieser Ausschusssitzung wurde auf die Haushaltsauswirkungen infolge der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen nur verkürzt eingegangen. Die dieser Thematik zuordenbaren Erträge in Form von Zuweisungen und Kostenerstattungen von Land und Bund sind nicht kostendeckend, so dass sich ein Defizit von durchschnittlich rd. 10,5 Mio. Euro p.a. bezogen auf den für den gemäß Stärkungspaktgesetz entscheidenden Betrachtungszeitraum 2018 bis 2021 ergeben wird. Detailliert berichtet wird über das Thema „Flüchtlinge“ in der kommenden Sitzung am 19.1.2016.
Der Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2018 gelingt in der Planung nach aktuellem Stand nur mit Hilfe der Berücksichtigung zweier Sonderfaktoren. So wurden einerseits die erwarteten Entlastungswirkungen eingeplant, die sich aufgrund des noch vom Bund zu beschließenden Bundesteilhabegesetzes ergeben werden. Daneben berücksichtigt die Planung die Forderung der Stadt Herne an Land und Bund, finanzielle Mittel in Form von Zuweisungen in einer Höhe zur Verfügung zu stellen, dass sämtliche auf kommunaler Ebene anfallende Aufwendungen für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen gedeckt werden.
Kürzlich hat die Stadt Herne der Kommunalaufsicht die wesentlichen Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt und sie gebeten, eine Vorabprüfung vorzunehmen. Ziel ist, in Erfahrung zu bringen, inwieweit die Bezirksregierung die Herner Haushaltsplanung mitträgt. Vorgesehen ist in den nächsten Tagen hierzu auch eine gemeinsame Besprechung mit Vertretern der Kommunalaufsicht.