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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1. Die
von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 14.07.2005 für das Plangebiet der
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 - Neustraße, Haldenstraße,
Von-der-Heydt-Straße, Bahnhofstraße - wird als Entwurf mit Begründung
beschlossen.
Der räumliche
Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 umfasst den Bereich
zwischen der Von-der-Heydt-Straße im Norden, dem Westring im Westen, der Neustraße
im Süden und der Poststraße im Osten.
Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
2. Die als Entwurf beschlossene Planung mit
Begründung vom 14.07.2005 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
dafür: 21
dagegen: --
Enthaltung: --