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Auszug - Einsatz von motorbetriebenen Kehrbesen zur Straßenreinigung - Anfrage des Bezirksverordneten Kern vom 24. August 2005 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 10
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 13.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2005/0660 Einsatz von motorbetriebenen Kehrbesen zur Straßenreinigung
- Anfrage des Bezirksverordneten Kern vom 24. August 2005 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Kern, VolkerAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:AöR Entsorgung Herne
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd  FB 54 - Umwelt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Feinstaub Seite 1 (151 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Feinstaub Seite 2 (831 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Feinstaub Seite 3 (229 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Feinstaub Seite 4 (239 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Feinstaub Seite 5 (2742 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Feinstaub Seite 6 (368 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Feinstaub Seite 7 (347 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Feinstaub Seite 8 (813 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich Feinstaub Seite 9 (250 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich Feinstaub Seite 10 (1059 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich Feinstaub Seite 11 (73 KB)      

Vermehrt ist im Straßenbild vom Stadtbezirk Wanne festzustellen, dass die in der Straßenreinigung eingesetzten Mitarbeiter "mo

Vermehrt ist im Straßenbild vom Stadtbezirk Wanne festzustellen, dass die in der Straßenreinigung eingesetzten Mitarbeiter "motorbetriebene Kehrbesen" benutzen, um Bürgersteige und Straßenabflussrinnen frei zu blasen. Besorgte Bürger haben die Befürchtung, dass der Einsatz dieser "motorbetriebenen Kehrbesen" die belastenden Feinstäube vom Boden aufwirbeln und die Atemluft mit diesen Stäuben zusätzlich belasten.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Wanne nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

 

1.      Hat die Verwaltung vor Einsatz dieser "motorbetriebenen Kehrbesen" geprüft, inwieweit dieser Einsatz der Geräte die Umwelt zusätzlich belastet?

 

2.      Hätte die Verwaltung nicht den massiven Einsatz dieser "motorbetriebenen Kehrbesen" zu Gunsten einer sauberen Luft im Stadtgebiet verhindern oder sogar verbieten müssen?

 

 

Herr Scholz beantwort die Fragen wie Folgt:

 

Bei den „motorbetriebenen Kehrbesen“ handelt es sich um handelsübliche Laubblasgeräte. Diese werden seit einiger Zeit von entsorgung herne eingesetzt, um Bereiche zu reinigen, die sonst nicht gereinigt werden können.

 

In der Regel werden sie eingesetzt, um die besonders schwierig zu erreichenden Räume zwischen Fahrzeugen und Gehweg oder zwischen einzelnen Fahrzeugen zu säubern. Diese Bereiche können in der Mehrzahl auch nicht mit dem Besen ausgekehrt werden, da die Fahrzeuge entweder zu dicht am Straßenrand oder zu dicht beieinander stehen. Sie kommen unterstützend bei großflächigen Arealen zum Einsatz. Ferner kommen sie im Sommer und Herbst zum Einsatz, um das Laub zusammen zu fegen und somit die Reinigung zu optimieren.

 

Zu Frage 1:

Die von entsorgung herne eingesetzten Geräte sind mit einem Katalysator ausgestattet und werden mit besonders schadstoffarmem Kraftstoff betrieben. Alle Geräte sind mit einem großvolumigen Schalldämpfer ausgestattet und gehören mit zu den leisesten, mit Benzin betriebenen, Blasgeräten der Welt. Im Gegensatz zum herkömmlichen Benzin sind die verwendeten Kraftstoffe nahezu frei von gesundheitsgefährdenden Substanzen wie Benzol und Schwefel. Die umweltfreundlichen Kraft- und Schmierstoffe sind alle mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnet. Ferner unterliegen die Geräte bei der Ermittlung des gemessenen und des garantierten Schallleistungspegels den Richtlinien der EG. Diese Richtlinien werden bei den eingesetzten Geräten eingehalten.

 

Zu Frage 2:

 entsorgung herne reinigt die Straßen, Wege und Plätze in Herne im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Straßenreinigungsgesetzes und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Herne. Zur Erledigung ihrer Aufgaben bedient sie sich verschiedener technischer Geräte. Zum Einsatz kommen neben den Großkehrmaschinen auch Gehwegkehrmaschinen und die o.g. Laubblasgeräte.

 

Laubblasgeräte befinden sich zurzeit in den 6 Großkehrmaschinen sowie in den 4 Kehrichtsammelwagen (jeweils ein Gerät). Die Zeit, gemessen an der gesamten Arbeitszeit, die ein Mitarbeiter mit dem Laubblasgerät arbeitet, liegt bei ca. 20 %. Von einem massiven Einsatz kann daher nicht gesprochen werden.

 

Neben diesem technischen Gerät werden bestimmte Bereiche auch per Hand gereinigt.

 

Die Handreinigung als die kostenintensivste Art zu reinigen, kann dabei immer nur eine Ausnahme sein. Vorrangig wird die Reinigung maschinell durchgeführt. Sollten die Laubblasgeräte nicht mehr eingesetzt werden, hätte dies eine deutliche Senkung des Reinigungsstandards zur Folge. Die Konsequenz darauf wären sicher verstärkte Bürgerbeschwerden.

 

Im Übrigen wird der auf öffentlichen Verkehrsflächen vorhandene Staub durch jede Art von Reinigung (auch Handreinigung) aufgewirbelt. Auch der Fahrzeugverkehr trägt einen erheblichen Teil zur Staubbelastung bei.

 

 

Herr Kleibömer gibt zu Protokoll, dass er mit der Antwort von entsorgung herne zu Frage 1 sehr unzufrieden ist und bemängelt weiter, dass kein Vertreter von entsorgung herne anwesend ist, um Zusatzfragen zu beantworten.

 

Herr Scholz führt ergänzend aus, dass die Feinstaubbelastung im Stadtgebiet Wanne nicht höher als in anderen Stadtgebieten ist. Entsprechende Screeninguntersuchungen wurden durchgeführt. Die Feinstaubbelastung in Herne liegt nicht über dem Landesdurchschnitt und resultieren zu 2/3 nicht aus dem Straßenverkehr. Außerdem wird beim Kehren von Straßen überwiegend grober Staub aufgewirbelt, der nicht die gleichen schädlichen Auswirkungen wie Feinstaub hat.

 

Auf eine weitere Frage von Herrn Kern hinsichtlich der Feinstaubkonzentration in Herne sagt Herr Scholz zu, die entsprechenden Untersuchungsunterlagen der Niederschrift beizufügen.


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              

dagegen:

Enthaltung: